Ludwig Christof Freiherr vom und zum Stein, zugleich im Namen seines Vetters Johann Friedrich vom Stein, reversiert dem Erzbischof Johann Hugo von Trier die laut Transumpt vom gleichen Datum erfolgte Belehnung mit dem Kirchsatz zu Marienfels, Miehlen, Bachheim und Dachsenhausen, auch dem Dorf Bachheim mit Zubehör und den Leibeigenen jener Gegend. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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