Dietrich, Graf zu Manderscheid, Blankenheim und Virneburg, Herr zu Schleiden, bekennt, daß ihm sein Bruder Joachim, Graf zu Manderscheid, Blankenheim, Virneburg und Roussy, 1000 Goldgulden geliehen hat von den 2000 Goldgulden, die er in Schleiden liegen hatte und die der Aussteller dringend benötigte. Er verspricht für sich und seine Erben, davon jährlich 50 Goldgulden Pension aus der Herrschaft Kronenburg zahlen zu lassen sowohl seinem Bruder als auch dessen Gemahlin oder den Erben und befiehlt dem gegenwärtigen und den künftigen Rentmeistern, am Bartholomäustag (Aug. 24) oder vierzehn Tage zuvor oder danach ab dem Jahr 1575 diese Pension zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung ist der Gläubiger berechtigt, die Hauptsumme zurückzufordern. Der Aussteller verspricht, nach Rückkehr von seiner Reise nach Königstein seinem Bruder eine formgerechte Urkunde auszustellen und unterschreibt und besiegelt diese vorläufige Verschreibung. Sr.: Ausst. Ausf. Pap. eh. gez. - Sg. aufgedr. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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