Johann Tibis, der Vater der Appellaten, hatte 1543 dem Johann Dravant das Gut Angerhausen (Duisburg), das er selbst als Lehen von den Grafen von Bentheim hatte, auf Lebenszeit mit allem Zubehör verpachtet. Er warf ihm 1554 vor, während seiner Abwesenheit gegen die Bestimmungen des Pachtvertrages vielfach verstoßen zu haben; er habe z. B. das verpachtete Land geteilt, einen anderen Pächter eingesetzt, das Land z. T. verkauft, Geld auf das Land aufgenommen und sogar den Pachtbrief gefälscht. Daher soll Dravant das Gut, alle Rechte und Einkommen, die er aus dem Gut gezogen habe, verlieren. Die Schöffen in Duisburg wiesen den Streit zunächst an den Grafen von Bentheim (Everwin III.), entschieden dann aber wie die folgenden Instanzen einschließlich des RKG im Sinne des Johann Tibis bzw. seiner Söhne.
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Johann Tibis, der Vater der Appellaten, hatte 1543 dem Johann Dravant das Gut Angerhausen (Duisburg), das er selbst als Lehen von den Grafen von Bentheim hatte, auf Lebenszeit mit allem Zubehör verpachtet. Er warf ihm 1554 vor, während seiner Abwesenheit gegen die Bestimmungen des Pachtvertrages vielfach verstoßen zu haben; er habe z. B. das verpachtete Land geteilt, einen anderen Pächter eingesetzt, das Land z. T. verkauft, Geld auf das Land aufgenommen und sogar den Pachtbrief gefälscht. Daher soll Dravant das Gut, alle Rechte und Einkommen, die er aus dem Gut gezogen habe, verlieren. Die Schöffen in Duisburg wiesen den Streit zunächst an den Grafen von Bentheim (Everwin III.), entschieden dann aber wie die folgenden Instanzen einschließlich des RKG im Sinne des Johann Tibis bzw. seiner Söhne.
AA 0627, 1292 - D 122/340
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 2. Buchstabe D
1563 - 1587 (1443 - 1587)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann von Dusberg gen. Dravant (Drabant), Düsseldorf (Bekl.), und Konsorten: Hermann im Hoeff und Heinrich zu Broichhausen (Bruchhausen), Dravants Töchter Lisa Bullen, Frau des Johann Bullen, und Truitgen (Gertrud) Scherers, Witwe des J. Scherers Beklagter: Gebrüder Heinrich, Johann und Thomas Tibis, Duisburg und Wesel (Thomas 1584 Bürgermeister von Wesel), (Kl.: ihr Vater Johann Tibis) Prokuratoren (Kl.): Dr. Caspar Fichart (gestorben vor Juni 1572) 1563 - Dr. David Capito (gestorben vor Aug. 1573) 1563 - Dr. Bernhardt Kuhorn 1572 - Dr. Johann Kronberger 1572 - Für die Töchter Dravants außer Kuhorn und Kronberger auch: Dr. Christophorus Reiffsteck 1572 - Dr. Chilianus Reinhardt 1572 Prokuratoren (Bekl.): Dr. David Capito (1563) - Dr. Alexander Reiffsteck 1573 - Dr. Johannes Vest 1573 - Dr. Johannes Michael Fickeler 1573 - Dr. Johannes Hertzbach 1573 - Lic. Philipp Seiblin 1575 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Stadtgericht Duisburg 1554 - 1561 - 2. Richter und Schöffen der Stadt Aachen 1561 - 1562 - 3. RKG 1563 - 1587 (1443 - 1587) Beweismittel: Namen der Schöffen von Duisburg 1554 (32). Pachtvertrag zwischen Johann Tibis und Johann Dravant 21. Mai 1543 (35). Zeugenaussagen 1. Instanz (47 ff). Lehnsbrief des Grafen Everwin von Bentheim für Heinrich Tibis für den Hof Angerhausen vom 14. Feb. 1443 (113f). Urteil der 1. Instanz vom 4. Nov. 1561 (114, 151). Kaufvertrag zwischen Andreas Rheter und Johann Tibis, der das Rethersgut zu Angerhausen erwirbt, 1487 (Q 22). Beschreibung: 8 cm, 199 Bl., lose; Q 1 - 32, Q 6 (Acta priora 1. Instanz) gebunden, Q 24 doppelt, Q 26 beschädigt, 2 Beilagen 1586.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:24 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
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