Johann Tibis, der Vater der Appellaten, hatte 1543 dem Johann Dravant das Gut Angerhausen (Duisburg), das er selbst als Lehen von den Grafen von Bentheim hatte, auf Lebenszeit mit allem Zubehör verpachtet. Er warf ihm 1554 vor, während seiner Abwesenheit gegen die Bestimmungen des Pachtvertrages vielfach verstoßen zu haben; er habe z. B. das verpachtete Land geteilt, einen anderen Pächter eingesetzt, das Land z. T. verkauft, Geld auf das Land aufgenommen und sogar den Pachtbrief gefälscht. Daher soll Dravant das Gut, alle Rechte und Einkommen, die er aus dem Gut gezogen habe, verlieren. Die Schöffen in Duisburg wiesen den Streit zunächst an den Grafen von Bentheim (Everwin III.), entschieden dann aber wie die folgenden Instanzen einschließlich des RKG im Sinne des Johann Tibis bzw. seiner Söhne.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner