Konrad Haß, Stattammann zu Munderkingen ("Mundrichingen"), als Gemeiner sowie Konrad Schlecker von Berg, Jörg Tannenmeyer von Munderkingen, Hans Sachs von Langenschemmern und Hans Lindin von Herbertshofen ("Herbatshoven") als Beisitzer urteilen in der Streitsache zwischen denen von Oberstadion und denen von Unterstadion um den Viehtrieb auf etwa 30 J. Ackerland und Wiesmahd zwischen Hundersingen und Unterstadion im Zwing und Bann beider Parteien gelegen. Bei den Verhandlungen, die am 16. April begannen, wird Oberstadion vertreten durch Ulrich Guldin von Mundeldingen ("Mungeltingen"), Gerichtsammann zu Stadion. Beide Parteien stellen Kundschafter: Hans Schenntz von Oggelsbeuren, Andreas Huser von Altheim, Hans Pfaff von Mundeldingen ("Mungoltingen"), Konrad Kadoß von Moosbeuren, alle 70 Jahre alt, Konrad Pfaff von Mundeldingen, 50 Jahre alt, Paul Hummel von Reutlingendorf, 60 Jahre alt. Das Urteil lautet, daß die von Oberstadion ihren Anspruch beschwören sollen. Am 10. Tag nach dem Urteilsspruch appelliert Ulrich Gulden vor dem Gemeinen von Munderkingen an Kaiser Maximilian.
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Konrad Haß, Stattammann zu Munderkingen ("Mundrichingen"), als Gemeiner sowie Konrad Schlecker von Berg, Jörg Tannenmeyer von Munderkingen, Hans Sachs von Langenschemmern und Hans Lindin von Herbertshofen ("Herbatshoven") als Beisitzer urteilen in der Streitsache zwischen denen von Oberstadion und denen von Unterstadion um den Viehtrieb auf etwa 30 J. Ackerland und Wiesmahd zwischen Hundersingen und Unterstadion im Zwing und Bann beider Parteien gelegen. Bei den Verhandlungen, die am 16. April begannen, wird Oberstadion vertreten durch Ulrich Guldin von Mundeldingen ("Mungeltingen"), Gerichtsammann zu Stadion. Beide Parteien stellen Kundschafter: Hans Schenntz von Oggelsbeuren, Andreas Huser von Altheim, Hans Pfaff von Mundeldingen ("Mungoltingen"), Konrad Kadoß von Moosbeuren, alle 70 Jahre alt, Konrad Pfaff von Mundeldingen, 50 Jahre alt, Paul Hummel von Reutlingendorf, 60 Jahre alt. Das Urteil lautet, daß die von Oberstadion ihren Anspruch beschwören sollen. Am 10. Tag nach dem Urteilsspruch appelliert Ulrich Gulden vor dem Gemeinen von Munderkingen an Kaiser Maximilian.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 59 U 132
No: 5 Sub Litt. S
Oberamt Ehingen Nr. 61
B 59 Bü 3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 59 Landvogtei Schwaben/Oberamt Altdorf
Landvogtei Schwaben/Oberamt Altdorf >> Urkunden
1509 Dezember 10 ("Montag nächst nach unnser lieben Frauen Tag als sie empfangen ward in Muetter lybe")
Urkunden
Siegler: Sr.: A.
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: aufgedr. Lacksg. der Landvogtei Schwaben u. der Gräflich Stadionschen Kanzlei
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschriften des Registrators (der Landvogtei) Jacob Niclas Welz u. des Obervogts (der Gf. v. Stadion) Franz Anthoni E
Besonderheiten: 1 Pap.heft, 19 S.
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: aufgedr. Lacksg. der Landvogtei Schwaben u. der Gräflich Stadionschen Kanzlei
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschriften des Registrators (der Landvogtei) Jacob Niclas Welz u. des Obervogts (der Gf. v. Stadion) Franz Anthoni E
Besonderheiten: 1 Pap.heft, 19 S.
Or.: SchönbAO U 189
Eisenreich, Franz Anthoni, Obervogt
Gulden, Ulrich
Has, Konrad; Stadtammann
Hummel, Paul
Huser, Andreas
Kadoß, Konrad
Lindin, Hans
Pfaff, Hans
Pfaff, Konrad
Sachs, Hans
Schenntz, Hans
Schlecker, Konrad
Tannenmeyer, Jörg
Welz, Jakob Niklas; Registrator
Altheim (Alb) UL
Berg : Ehingen (Donau) UL
Herbertshofen : Ehingen (Donau) UL
Hundersingen : Oberstadion UL
Langenschemmern, aufgeg. in Schemmerhofen BC
Moosbeuren : Oberstadion UL
Mundeldingen : Oberstadion UL
Munderkingen UL
Munderkingen UL; Stadtammann
Oberstadion UL
Oggelsbeuren : Attenweiler BC
Reutlingendorf : Obermarchtal UL
Unterstadion UL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ