König Heinrich (VII.) befreit die Abtei Bronnbach von allen Leistungen an seine Vögte, Schultheiße und andere Amtleute, von allen Leistungen und von der Aufnahme von Pferden in ihre Höfe bei seiner und seiner Gemahlin Anwesenheit zu Würzburg, seine durchreisenden Boten aber soll sie aufzunehmen verpflichtet sein.