Dispens zur Promotion zum Priester für Joachim Rokelose
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C-Stift-Jun, Urk. 1
C-Stift-Jun Stiftung Jungeblodt
Stiftung Jungeblodt >> 1. Urkunden >> 1501-1600
9. August 1542
Enthält: Dem Johannes de Visbecke, apostolischer Protonotarius der Kollegiatskirche St. Plechelm in der Stadt Oldenzaal, überreicht Herr Joachim Rokelose, Kleriker der Diözese Münster, eine Urkunde, die im folgenden inseriert wird. In ihr fordert Herr Anthonius (=Antonio Pucci), Bischof von Albano und apostolischer Pönitentiar, den Dechanten der Kollegiatskirche St. Plechelm auf, sofern nichts dagegenspricht, Joachim Rokelose trotz seiner unehelichen Geburt mit einem klerikalen Charakter auszustatten und auf die vier niederen Stufen promovieren zu lassen. "Nam decus virtutum geniture maculam abstergit." (Denn der Schmuck der Tüchtigkeit wischt den Makel der Geburt hinweg.) Wenn er ein kirchliches Benefizium übernehme, solle er aber nicht die Seelsorge ausüben und kein Recht auf die Einkünfte des Benefiziums haben. Danach könne er auch zum Priester promovieren und die Seelsorge übernehmen, selbst in einer Metropolitan- oder Kathedralkirche, allerdings auch hier ohne in den Genuß der Einkünfte des Benefiziums zu kommen. Siegel der Pönitentiarie. Geschehen in Rom bei St. Peter am 15. Mai 1538. Johannes de Visbecke bekräftigt nun den Inhalt der Urkunde und setzt sein Siegel. Geschehen im Wohnhaus Visbeckes in Deventer. Zeugen: Johannes Warborch, Vikar an St. Lebuinus in Deventer, und Magister Lubbertus Meppen, Ludiliterarius in Deventer. Beglaubigt durch Albertus Somerhuys Borkensis, Vikar an St. Lebuinus, Notar.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:57 MEZ