Pröpstin Charlotte von Quedlinburg, geb. Herzogin von Schleswig-Holstein, belehnt König Friedrich II. von Preußen mit den ehemals Vitzenhagen-Schwerinschen Lehnsgütern, im einzelnen 2,5 Hufen Mannlehen, 4 Hufen zehntfreies Erbzinsgut sowie weiteren 5 Hufen vor Ermsleben und 3 Höfen in Sinsleben, von denen alljährlich - zu Michaelis - 8 gute Groschen und 4 Pfennige Erbzins an die Propstei zu entrichten sind. Siegel der Pröpstin in Holzkapsel am Pressel

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