Anweisung der Administration Générale des Eaux et Forets in Den Haag, von Kerckhoff, an Oberförster Hölscher in Vorhövel bei Schermbeck zur Übergabe der "Warden" an den Domänendirektor aus Arnheim und Mitteilungen über die Sanderschen Warden sowie die Nichtversetzbarkeit von Wiesel