Die Richter des Mainzer Stuhls befehlen allen Geistlichen der Mainzer Diözese bei Strafe der Absetzung die Strafverfügungen, die der Abt von S. Pantaleon zu Köln als Schirmer des Deutschen Ordens in Deutschland gegen den Grafen Otto von Nassau, seinen Sohn und ihre Helfer auf Klage des Komturs und der Brüder vom Deutschenordenshause in Mainz erlassen hat und die in der angehefteten Urkunde (Nr. U 35 a) enthalten sind, pflichtmäßig auszuführen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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