Die Schöffen von Lechenich geben bekannt, daß vor ihnen "Hilger Zymmerman" und seine Frau "Foyne" verkauft haben als Erbkauf in allen rechtlichen Formen an "Goedert in dem Bynnen" von Kempen und dessen Ehefrau "Truywen Craynen" von Venlo, ihren Erben oder dem Inhaber der Urkunde eine jährliche Rente und Gülte von 2 1/2 ("dyrdehalff") Maltern Roggen Lechenicher Maß, Kaufmanns Hab und Gut in zwei "pennongen" nebst dem besten Gewächs, wie es jährlich in der Stadt Köln auf dem gemeinen Markt bezahlt und verkauft wird, jeweils am St. Remigiustag (1. 10.) oder innerhalb der nächsten 14 Tage danach in der Stadt Lechenich zu liefern. Die Verkäufer verpflichten sich für sich und ihre Erben, jetzt und in Zukunft keine Ausre-den zur Verweigerung der Lieferung zu finden, sei es Hagelschlag, Mißernte, Krieg, Raub, Brand, Pfändung ("kümmer"), Gebot oder Verbot. Als Unterpfand für diese Verpflichtung setzen sie das Haus mit Hof, Garten und allem Zubehör, worin Hilger zur Zeit wohnt, an der Stadtmauer gelegen, neben dem Erbe und Gut von "Jacob Vyschmengers", Bürger zu Köln, das vormals "Teylgen Oissgens" gehört hat und an der anderen Seite neben einer Hofstatt hinter "up deem Froyntzen" Gut. Aus dem Be-sitz stehen Johann von Vianden eine erbliche jährliche Grundpacht von 22 Wippermännchen ("wippermynck") und "Jacob Ysseren", Bürger zu Köln, 3 Schillinge zu. Weiter setzen sie zum Unterpfand 2 Morgen Ackerland, bei "Rothuyssen" gelegen, neben den 7 Morgen von "Henss Custers", von denen Johann von Vianden 2 Sümmer Korn Grundpacht zustehen; weiter 2 Morgen in dem kleinen "buschfelde" neben "Biltgen van Vuschen" stadtwärts und "Herman Koch" hochwärts ("haech") gelegen, wovon dem Junker "Breydman" eine erbliche Grundpacht von einem Sümmer Korn zusteht. Die genannten 4 Morgen Ackerland sind auch "Elssgen", der nachgelassenen von "Mertin Kochs" einen Malter Korn erbpachtpflichtig. Weiter setzen sie zum Unterpfand 6 Morgen Ackerland "an dem garcht" längs dem Weg, der von Konradsheim ("Conreshem") nach Bliesheim ("Blyshem") führt, anstoßend an die Kölner Straße; weiter 3 Morgen an dem selben Weg an dem "Zoyns", sowie weitere 3 Morgen hinter dem Siechhaus an die Kölner Straße anstoßend und einem Ende an die 4 Morgen des Junkers Johann von "Steyne"; weiter 3 Viertel an dem alten Kirchhof neben den 1 1/2 Morgen von "Hanss Hessen" auf der einen Seite und auf der anderen an Johann "Spynders" 7 Vierteln; weiter einen Morgen "up der Juchen" neben dem Morgen von Peter "Aldenkirchen" und auf der anderen Seite an "Greten Elssgens" anstoßend, welche 13 Morgen und 3/4 Ackerland als Erbpacht den Jungfrauen im Engelst(h)al ("Engeldalle"), bei Bonn ("Bonne") gelegen, einen Sümmer und 2 Pinten Korn liefern und dem von Pulheim ("van Poilhelm"), wohnhaft in Bonn und seinen Erben jährlich 3 Malter Korn; weiter 2 1/2 Morgen gelegen zwischen Ahrem ("Arhem") und Lechenich längs Junker "Frentzen" 1 1/2 Morgen an der einen Seite und Johann "Portzeners" einem Morgen an der anderen Seite, wovon Johann von Ahrem ("Arhem") jährlich einen Malter Korn als Gülte erhält; weiter noch einen halben Morgen Ackerland neben Peter von "Zarge", das an den halben Morgen von Johannes "Offermans" anstößt, wovon Meister "Aeloff" jährlich 3 Viertel Korn als Gülte erhält. Falls die Verkäufer einmal ganz oder teilweise die Erbrente nicht liefern, sind die Käufer, ihre Erben oder der Inhaber der Urkunde berechtigt, die Urkunde beim Gericht in Lechenich vorzulegen und die gesetzten Pfänder, so wie sie dann mit allen Verbesserungen und Bauten vorhanden sind, bis zur völligen Bezahlung zu verwerten. Die Verkäufer versprechen anschließend wegen evtl. Pfändungsmaßnahmen die Käufer nicht zu verfolgen und verkaufen ihnen die Rente mit Hand, Halm und Mund. Die Verkäufer versprechen, die genannten Güter nur mit Zustimmung der Käufer, ihrer Erben oder des Inhabers der Urkunde weiter zu belasten. Die Verkäufer leisten Währschaft für sich und ihre Erben. Die Schöffen von Lechenich haben den Vertrag besiegelt vorbehaltlich der Rechte des Erzbischofs von Köln und evtl. weiterer Berechtigter.Datum: 1510 "uff Dynstach neist nae unsser lever Frauwendach Conceptionis."Ausf., Perg., dt., Schöffensiegel (beschäd., rechts oben, Wappen des Erzbischofs von Köln, links Kirchengebäude mit Turm, darüber Stern, Umschrift unlesbar) anhängendRV: "Van 2 1/2 malder korrns und gulden Ponyf[mns?] have und gude bey zwen pennongen neist des besten gewaß erflich anno 1510" (17.Jh.); "N 38" (17./18. Jh.); "20" (19.Jh.)