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Frobenius Christoph, Graf und Herr zu Zimmern, und Wilhelm Truchsess von Waldburg beurkunden als Vormünder der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg, dass sich Apollonia Heiss zu Heißen (vom heissen vor dem waldt), eheliche Tochter des Jerg Heiss und der Ursula Wochnar und bisher der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt", um 5 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Mündel und möglichen Amtsnachfolger sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Apollonia von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den waldburgischen Pupillen steuerbare Güter besitzt, soll es mit denselben "nach der herrschaft waltpurg geprauch" gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Apollonia, sollte sie über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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