Stellung zwischen den brandenburg-ansbachischen Ämtern Uffenheim und Creglingen einerseits und Schwarzenberg-Hohenlandsberg wegen des Amts Wässerndorf andererseits, welche sowohl in Malefiz- als auch in Vogteifällen herkömmlich ist, wiewohl sie von Schwarzenberg 1645 diffikultiert wurde

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Staatsarchiv Nürnberg