Wolff von Parssberg, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Nürnberg erkennen in der Forderungssache Jorg Haller's, Bürgers zu Nürnberg, vertreten durch Conrad Reinhardt, Gerichtsprokurator, gegen Cristoff Rothan, Bürger zu Nürnberg, vertreten durch Bernhard Hamerschlag, wegen Zahlung von 30 Gulden Rh. Zins aus des Beklagten Häusern gemäß dessen (inserierten) Verschreibung vom 26. Januar 1498, wogegen Letzterer geltend machte, er sei bei dem Kaufe des Schlosses Bruckperg durch den Kläger zu Schaden gekommen, zu Recht, dass Beklagter den verfallenen Zins bezahlen, die Gerichtskosten aber gegenseitig aufgehoben sein sollen. Zeugen: Endres Gewder und Petter Harssdorffer.

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Staatsarchiv Nürnberg
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