1480 Feb. 21 (guttemtag nach dem sonntag Invocavit) Bürgermeister und Rat der Stadt [Schwäb.] Gmünd beurkunden: Im Rechtsstreit zwischen Herrn Rennwart von Wöllwart zu Lauterburg (Lutterburg), Ritter, und Elisabeth Scherbin (Schärbin), Witwe des Jakobs Schöffel, sind beide Parteien am 21. Feb. 1480 (dato ditz brieffs) vor ihnen in der Ratsstube erschienen. Namens des von Wöllwart fordert Heinz Reitt (Reitt Haintz), sein Schultheiß zu Essingen, von der Witwe als nächster Erbin ihres verst. Ehemanns den Kaufbrief über den Hof Dauerwang (zu Turwanngenn), den Jakob Schöffel dem von Wöllwart vor etlichen Jahren zugesagt habe. Da der Kauf geschah, ehe Jakob Schöffel Elisabeth Scherbin heiratete und da Herr Rennwart den Hof länger als Jahr und Tag unbestritten besitzt, lehnt die Witwe die Fertigung und die Ausstellung eines Kaufbriefs ab; sie fordert zudem eine noch ausstehende Rate des Leibdings in Höhe von 21 fl. In seinem Urteil spricht das Gericht Rennwart von Wöllwart das Recht auf einen Kaufbrief zu. Darauf fordert dessen Fürsprech, da der Hof auf dem Land liege und Jakob Schöffel zur Zeit des Verkaufs nirgendwo Bürger gewesen sei, solle die Witwe nach Notdurft und nach dem Landrecht zehn Jahre und einen Tag Fertigung leisten. Elisabeth Scherbin besteht für ihre Person unter Berufung auf ihr Gmünder Bürgerrecht auf einer Begrenzung der Fertigung auf Jahr und Tag. In seinem Urteil entspricht das Gericht dem Antrag der Witwe. - Auf ihre Bitte erhalten beide Parteien eine besiegelte Ausf. des Urteilbriefs. Sr.: A. (mit unser statt secret-innsigel) Ausf. Perg. - 1 Sg. abg. - Kv. - Rv. Reg.: Urkunden und Akten der ehemaligen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd II Nr. 1838 S. 85