Den allein vorliegenden Acta priora nach hatte von Bylandt Henniß wegen verschiedener Vergehen, darunter Ungehorsam und Unterstützung eines Friedbrechers, angeklagt. Henniß hatte sich gegen die Führung des Verfahrens in Rheydt an das Hauptgericht Jülich gewandt und, als dieses die Appellation abwies, gegen diese Entscheidung an das Düsseldorfer Hofgericht appelliert. Gegen dessen Entscheidung, Henniß müsse vorerst aus der Haft entlassen werden, richtete sich die RKG-Appellation von Bylandts.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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