1473 Sept. 19 (So vor St. Matheus des hl. zwelfpoten und ewangelisten tage) Hilpolt von Segkendorff, Komtur des Deutschen Ordens zu Oettingen (Öttingen), Seitz Berlin, Bürgermeister zu Dinkelsbühl (Dinckelspühel), und Leonhard Schewrer beurkunden: Wegen des Weiskopf zu Erpfental, des Kunz Vetter (Vetterkunczen) und seiner Söhne zu Neunheim (Neinheim) und der von Neuler (Newler) hat Thoman Müller von Marktoffingen (Marcktoffingen) eine Fehde gegen den Propst zu Ellwangen begonnen und dessen Untertanen durch Brand geschädigt. Nachdem Herr Albrecht von Rechberg von Hohen-Rechberg, Ritter, Vogt zu Ellwangen, namens des Propsts und Paul Singer von <Markt->Offingen, Schwiegervater (schweher) Müllers, namens seines Schwiegersohns zugesagt haben, ihren Spruch anzunehmen, haben die A. folgendermaßen entschieden: 1) Die Fehde ist beendet, gesühnt und gerichtet. 2) Müller geht gegen den Propst und die Seinen nur noch auf dem Rechtsweg vor. 3) Falls Müller sich mit Kunz Vetter und dessen Söhnen nicht vergleichen will, bitten sie die vier und den fünften zu Mergentheim (Mergenthaim), bei denen die Sache zuerst rechtlich anhängig war, ihnen in Monatsfrist einen neuen Termin zu setzen. Lehnen diese es ab, in dieser Sache zu urteilen, so entscheiden die A. als Schiedsleute zwischen ihnen. 4) Der Propst bittet Graf Ulrich <V.> zu Wirttenberg und zu Mümpelgartt und die Verwandten Graf Ulrich und Graf Ludwig <XIII.> zu Öttingen, Müller seiner Fehde wegen ungestraft zu lassen; die Grafen haben Müller bereits entsprechende Urkunden ausgestellt. - Beide Parteien erhalten eine Ausf. des Schiedsspruchs. Sr.: 1) Hilpolt von Segkendorff, Komtur, 2) Seitz Berlin, Bürgermeister, 3) Thomas Döner, Bürger und des Rats zu Dinkelsbühl, wegen Siegelkarenz des Leonhard Schewrer Ausf. Perg. - 2 Sg., 2. abg. - Rv.: Rasur, darüber: Vertrag ... RSig.: No. 15.; Lade 384 No. 6. ASig.: B 397 Bü. 409

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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