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Priorin und Konvent zu Kirchheim verkaufen dem Seelgerät um 38 lb 5 ß h eine jährliche Gült von 2 lb 6 ß h aus dem Klosterhof zu Roßwälden ("Weldi"), genannt des Neffen ("Nefen") Hof. Davon sollen die Seelmeisterinnen 1 lb h an das Seelgerät auf den Tisch und 6 ß h allen Klosterkaplänen gemeinsam geben. Kapläne und Konvent sollen damit die Jahrzeit der verstorbenen Guote der Rautgebin, mit deren Geld die Gült erkauft wurde, mit Vigil, Seelenvesper und Seelenmesse begehen. Das übrige 1 lb h geht an das Seelgerät auf dem Tisch zum Seelenheil von vier ungenannten Seelen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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