Papst Urban V. verleiht dem Abt Theoderich die Freiheit, einen geistlichen Vorsteher zu wählen, der ihm die Weihe zum Abt verleihen soll. D. Avignon II Kal. Martii, Pont. anno III.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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