Jacob Poetz, Bürger zu Hadamar (Oberhadamar) und seine Frau Gela verkaufen Junker Wilhelm von Langenbach, wohnhaft zu Burbach und seinen Erben einen Garten zu Faulbach im Dorf an dem Käufer und an Peter Duchscherers Erben gelegen für 45 Radgulden, den Gulden zu 24 Albus gezählt, die bezahlt worden sind. Der Kauf wurde als Erbkauf aufgetragen vor Wilhelm Kreuseler, Schultheiß und Gottfridt Helling von Steinbach, Johan Staud von Offheim, Thill Wiess, Wentz Grebe, Hanß May, Peter Leber und Jost Weyher, alle Schöffen des Gerichts zu Niederhadamar. Schultheill und Schöffen bestätigen dies und den Empfang der Übergabeurkunde. Die Verkäufer behalten sich die Nutzung des Gartens auf Lebenszeit vor.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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