(NB! betrifft die andere Hälfte Brunns) Lehenbrief des Markgrafen Wilhelm Friedrich zu Brandenburg-Ansbach für Christian Erdmann v. Heßberg auf Stein-Roßfeld-Hafenpreppach für sich und als gevollmächtigter Gewaltshaber seines Bruders des auch vesten Philipp Ludwig v. Heßberg und der Brüder Wolf Sigmund, Philipp Sigmund, Friederich Sigmund und Wilhelm Sigmund alle Freiherrn v. Heßberg auf Schnodsenbach und Burgambach als rechtes Mannlehen..... nämlich die Kirchen und Geistlichkeit mit ihren Rechten und Gerechtigkeiten samt dem Pfarr- und Schulhaus und was dazugehörig zu Brunn, das halbe Schloß allda, nebst dem halben Vorhof, die ganze Mühl mit allen Gebäuen Umbfang mit daran liegendem Weiher und zugehörigen Feldern und Wiesmathen, so itzt Leonhard Singer besitzt, mehr den halben Zehnt daselbst, groß und klein, tot und lebendig, ingleichen die Ziegelhütten und Weiher allda benanntlich die fünf obgenannte Kunstatter Weiher, die drei Mördersweiher, den Haßweiher, den Grauweiher, den Fuldtweiher, die drei Babenberger Weiher, einen Weiher zu Eggensärs und sieben Winterungen. Item nachfolgende Weiher zu Hochholz, die zwei Straßweiher, den langen Weiher, den Steinweiher, den Stockweiher, den Moosweiher, den kleinen Moosweiher, den kleinen und großen Wechselweiher, den Staigweiher, den Flachsweiher, den Kirchbergsweiher, den Grubenweiher, den langen Wiesenweiher, die drei neuen Weiher, mehr die gesamten Unterthanen zu gedachtem Hoholz insonderheit die freie Schenk- und Wirtschaft, so dermalen Hans Müller besitzt. Ein Gut darauf Conrad Kayser sitzt, ein Gut darauf Hans Bernhardt sitzt, ein Gut darauf Andreas Loß sitzt, ein Gut darauf Hans Nihel sitzt, ein Gut darauf Leonhard Loß sitzt, ein Gut darauf Friedrich Fischer sitzt, ein Gut darauf Hans Daniel Körner sitzt, ein Gut worauf Sebastian Schneider sitzt, ein Gut worauf Andreas Heck sitzt, nebst deren Hofraiten, Städeln und Zugehörungen. Item die Güter und Untertanen zu Oberalbach als ein Gut worauf Paul Weingärtner sitzt, ein Gut worauf Hans Schön sitzt, ein Gut darauf Fritz Überlein sitzt, ein Gut darauf Peter Kraft sitzt. Item zu Stadel ein Gut, so dermalen Doktor Vestner innegehabt, mehr zu Unteralbach ein Gut darauf Hans Nüchter sitzt, ein Gut darauf Hans Müller sitzt, ein Gut darauf Fritz Müller sitzt, ein Gut darauf Paul Danzler sitzt, ein Gut darauf Georg Edelmann sitzt. Ferner den Hof zu Altenbuch mit allen seinen Gebäuden, Ziegelhütten, Feldern, Wiesen und Weihern, den itzo Sebastian Harding besitzt. Item nachfolgende walzende Lehen zu Gerharashofen, ein Morgen Acker, besitzt jetzt Conrad Wiesner, einen Morgen Acker besitzt jetzt Marx Wolff, drei Viertel Wiesen, die Lorenz Messerschmidt inne hat, drei Viertel Acker besitzt jetzt Caspar Schneider, einet halben Morgen Acker besitzt itzo Conrad Matholdt, zwei Viertel Felder hat itzo Georg Dhim inne, einen halben Morgen Acker besitzt jetzt Simon Herding, drei Viertel Wiesen besitzt Conrad Matholdt, einen halben Morgen Ackers besitzt Hans Veit Brandt, zwei Viertel Ackers besitzt Hans Brandt. Item zu Rappertshofen eine Wiesen besitzt Georg Holzbücher, eine Wiesen allda besitzt Ulrich Prickel. Item die vogteiliche Dorffs- und Gemeinherrschaft zu Brunn und Hoholz benebst dem Kirchweihschutz, ingleichen die kleine und Mitteljagensgerechtigkeit nach Hühnern, Füchsen, Hasen mit Garnen, Hunden zu fahen, zu jagen, zu schießen und zu pürschen, nicht weniger die Schwein Hatz von Andreae bis Obristentag von Brunn aus in die Marbach, Brachenbach, Emskirchner Feld bis an die Aurach hinan bis zum Nedelbach, Wolkmannsdorfer Felder und Gehölz, im Heiligen Schlag, auf dem Kalkofen und dann an der Straße hienein bis an das Neustetter Gericht, von dannen gegen Kleinerlbach, Weynersmühl, auch auf Sachsen in Diebsgraben, Dettendorfer Feld und Gehölz bis an die Molter, an Diespecker Feld und Diespecker Stritt bis an die Felder, Simsenbacher Graben, wie auch der Märkersbach und Ziegenberg, sonsten der Lüchauer Schlag genannt, dann wieder zurück auf das Freyholz, Freygraben, Altenbuch biß an die Neustetter Straße nacher Pierbaum an die Straße, hinunter bis auf die Fallmühl, von dannen auf der roten Klingen umb Köttelhöff und auf den Eichen in Weydenheimb, Willmersbach, von der gegen Klebach, Simmelsbuch, Tanzenheit und derselben Revier, in Ober- und Unter-Reichenbacher Feldern auf die Leidenhölzer, aas Ober- und Untergradt genannt biß gegen Manckenhof, dann auf und umb Ettenberg biß an die Brückenüber die Aurach, die Procken genannt, Borbath, Ebersbach in der Pastey, Trobelsdorf, Hoholz, Ober- und Unteralbach, auch aller der Orthen zugehörigen Hölzern, Feldern, auch herfür und umb Stadelhof, in demselben Gehölz, in Babenberg, Schermühl, Sixmühl, an der Aurach hinauf bis in die Emskirchen laut Salbuch und alter Jagensbeschreibung. Item an Gehölz zu Brunn und Hoholz gehörig: sechs Morgen beym Mörders Weyher, ein Morgen beym Straßenacker, fünf und dreißig Morgen auf der Eller, sechzig Morgen am Eichenbühl, zehn Morgen das Haderhölzlein genannt, zwei Morgen an Ober-Albacher Gemein, dann der Eichlerhalten, sechs Morgen das Bader Hölzlein genannt, fünf und dreißig Morgen beym Wolfsacker bis an die Langefürling, zwanzig Morgen gegen den Willmannsbacher Weg gegen die Bechhütten, fünfundneunzig Morgen im Langenfürling, fünfunddreißig Morgen im Dickenschlag und Großen Weydenheimb, einhundert und siebenunddreißig Morgen am Birkenschlag, vier Morgen am Leidenich, sechs Morgen die Brunhölzer bey Hoholz, achtzehn Morgen am Bärenberg, zweyhundert Morgen, das alte Schloß genannt, stößt an die Dettendorfer Straß. Mehr die Schäferei mit ihrer Huet- und Triebs gerechtigkeit, so hoch man solche beschlagen kann und will als von Brunn auf die kalte Herberg, Kalten Neußer Flur, von dann weiter durch das Albacher Gemeinholz in den Gerizhöffer (=Gerhardshofener) Weg, in den Weidenheimer Holz, nacher Brunn gehörig, dann auf die Leidenau, Hoholzer Fluhr, aus der Ober- und Unter-Albacher Fluhr biß an Ebersbach, Babenberg, Stadelhof und Marbach, ingleichen in der Emskicher Fluhr bis an die Aurach und so weiter mit Schafen zu hüten, derselbe da immer zu weiden und zu betreiben.Welche Stücke, Güter, Rechten und Gerechtigkeiten Unsers in Gott ruhenden Herrn Bruders, weiland Markgraf Georg Friedrichs zu Brandenburg Lbdz. der veste weiland Erdmann und Philipp Ludwig beide v. Heßberg Gebrüder erblich gelanget, gemelter Philipp Ludwig hingegen seinen Anteil nachgedachten seinem Bruder Christian Erdmann v. Heßberg cediert und überlassen und das Lehengebürende aufgeschrieben, die übrigen obbenannten Freiherrn v. Heßberg aber and deren männliche Deszendenten, so lange deren vorhanden, kraft eines von Hochgedacht Unsers in Gott ruhenden Herrn Bruders Lbdz. den 16. Oktober des neun und neunzigsten Jahres ertheilten fürstlichen Decrets die Mitbelehnung erhalten. Verleihen demnach eingangs ernannten Chistian Erdmann v. Heßberg für sich und als gevollmächtigten Gewalthabern eingangs benannter seiner Bruders und Vettern, wie vorgemelt solches alles hiermit und in kraft dieses Briefs was wir ihme von Billichkeit und Rechtswegen daran verleihen sollen und mögen, also daß er und alle seine männlichen Leibserben nun hinfüro solches alles von Uns, Unsern Erben und Fürstenthumb des Burggraftums Nürnberg unterhalb Gebürgs zu rechtem Mannlehen haben, nehmen und empfahen sollen nach Mannlehensrecht und Gewohnheit, so oft es zu Schulden kommt, jedoch Uns, Unsern Erben und Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg an Unsern und sonst einem Jeden an seinen Rechten unschädlich und unentgolten, daß auch zu Brunn die evangelische Religion, wie solche der reinen unveränderten Augsburgischen Confession gemäß jederzeit ruhig und ordeutlich exerziert and hergebracht noch ferner also ohne Hinterung exerziert, auch in ecclasiasticis nichts so dem Religionsfrieden und dem westfälischen instrumento pacis auf einige Weise entgegen seie, vorgenommen und verhänget, ingleichen die diese aus Gnaden auf Gewalt verwilligte Belehnung Unsers Lehenhofes Herkommen wegen persönlicher Erscheinung der Vasallen zu keinem Praejudiz gereichen, noch zur Nachfolge inskünfftig angezogen werden solle, ohne alles Gefährde.Zu Urkhundt ist dieser Brief mit unserm anhängenden Lehen Secret besiegelt und geben zu Onolzbach, den sechsten Juni nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers Geburth im eintausend siebenhundert und achten Jahr.