[Generalverordnung vom 30. November 1789 über die] Grundregeln zur Verfassung neuer Quatemberkataster bei gewissen Orten [und Befehl vom 4. Februar 1791] wegen der nach dem gangbaren Schockfuß erhoben werdenden Kavallerieverpflegungsgelder von den Steuereinnahmen mit den Kreiskommissarien zu pflegende Kommunikation

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Sächsisches Staatsarchiv
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