Karl VI. erwählter Römischer Kaiser an Äbtissin und Kapitel der Stiftskirche zu Oberstenfeld: Da er die alten Gebräuche erhalten will, wie sie auch durch den Osnabrücker Friedensschluß bestätigt worden sind und ihm daher das Recht der Ersten Bitte zusteht, übt er dieses für N. N. von Bouwinghausen (Bubinghausen) aus und ersucht sie dieser eine Pfründe zu verleihen, wann immer eine solche für eine Person Augsburgischen Bekenntnisses frei wird und sie diese zu vergeben haben. Er ernennt hierfür Erzbischof Lothar Franz von Mainz, Bischof von Bamberg, und Alexander Sigismund, Pfalzgraf bei Rhein, Bischof von Augsburg und Propst des Konstanzer Kapitels zu Exekutoren dieser Ersten Bitte und droht ihnen bei Nichtbefolgung seine ernste Ungnade an, insbesondere den Entzug aller von seinen Vorgängern gewährten Privilegien und Schenkungen. Unter der Plica: Carolus. mpp. Vt. Frid. Carolus de Schönborn Preces primariae ad Collegiatam in Oberstenfeld, virginum Augustanae confessionis. pro N. de Bubinghausen. Auf der Plica: Ad mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium per W. Nob. Dom. De Georgenthal mpp.