1581 Juli 26 (Mittwoch) - Jagsthausen (in dem Schloß in der großen Gesündtstuben) Der Notar Moyses Hornmoldt, Stadtschreiber zu Bietigheim, beurkundet auf Bitten seines Bruders Dr. iur. utr. Samuel Hornmoldt, wohnhaft zu Heilbronn, den von diesem als Syndikus, Advokat und Diener des Klosters Schöntal ohne besondere Vollmacht eingelegten und ausführlich begründeten Widerspruch gegen die im Gespräch von Hans Jörg von Berlichingen zu Schrozberg, Michelbach [an der Lücke] und Jagsthausen aufgestellte Behauptung, der Bischof von Würzburg sei rechtmäßiger Ordinarius des Klosters Schöntal und der Kurfürst von Mainz nicht allein Schutz- und Schirmherr des Klosters, sondern auch dessen Grund- und Eigentumsherr. - Der Notar beglaubigt dies mit seiner Unterschrift und seinem Notariatssignet. Zeugen: 1) Christoph von Venningen zu Eichtersheim (Euchterschen), 2) Johann Cantzler, Pfarrer zu Jagsthausen, 3) Michel Faut, Bürger zu Möckmühl, und 4) Wolf Clingler von Wallerstein Ausf. Perg. - Notariatssignet - U. des Notars - Rv. Lit.: Kraus, Archiv der Freiherren von Berlichingen Jagsthausen Nr. 283 S. 224-225 [= Gegenüberlieferung].