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Demobilmachung des Heeres und der Marine
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Staatsministerium
Staatsministerium >> V Militär-und Marinewesen, Erster Weltkrieg und Nachkriegszeit
(1914) 1918 - 1919
Demobilmachungsplan für das Deutsche Heer vom 04.03.1918, brosch. 299 S. Qu. 1b nebst Anhang C, Brosch. 46 S. Qu. 24; Entwurf einer Verordnung über die wirtschaftliche Demobilmachung, Bundesratsdrucksache Nr. 234/1918 Qu. 31; Telegramm der württ. provisorischen Regierung an Reichskanzler Ebert betr. Forderungen des Exekutivausschusses der Arbeiter- und Soldatenräte Groß-Stuttgart vom 16.11.1918 Qu. 40-40b; Richtlinien für die Demobilmachung vom 15.11.1918, Vervielfältigung 3 S.Qu. 44; Schreiben des verbands württembergischer Industrieller e.V., Stuttgart, betr. Zusammenarbeit mit der Provisorischen Landesregierung vom 11.11.1918 Qu. 46; Gewerbeblatt aus Württemberg Nr. 1 vom 04.01.1919, 71. Jahrgang, herausg. von der Zentralstelle für Gewerbe und Handel Qu. 65a; Verordnung betr. den Aufruf des Landsturms vom 01.08.1914 Qu. 70a; Umwandlung der bisherigen deutsch-schweizer Wirtschaftskompagnien in deutsch-schweizer Wehrmännerlager (1919) Qu. 107; Unterkommen baltischer Truppen in Zivilberufen (1919) Qu. 111
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.