Rechtfertigungen in Reichskammergerichtsprozessen gegen die Herrschaft Rosenberg über Frohndienste der Untertanen zu Kupprichhausen (1588-1607), gegen die Grafschaft Wertheim wegen der Bestellung der Pfarrer zu Bronnbach, Reicholzheim, Dörlesberg und Niklashausen (1571-1607), gegen Kurmainz wegen einer Pfändung zu Heppdiel (1592-1607) und gegen Geyer von Giebelstadt wegen verschiedener Streitigkeiten zu Allersheim (1593-1599)