Heinrich v. Lindenhorst, Erbgraf der Herrschaft Dorzmunde u. s. Sohn Konrad nebst vielen Freigrafen bescheinigen auf die Aussage u. Beweise Kaspar Torringers, daß des Letzteren vom Herzog Heinrich v. B. angethane Unrecht gebühre, gerechtfertigt zu werden vor dem König Sigmund oder an einer solchen Statt, wohin es sich mit Recht gebührt. Octavo die post corporo Christi (Orig. Perg.). 1425; Jetzt: Schloßarchiv Seefeld Urk. Nr.227

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Staatsarchiv München