Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass die vom jüdischen zum christlichen Glauben konvertierten Jost und Matthis, die ehemals Jeckel und Salman genannt wurden und Söhne des zu Heilbronn gesessenen Wolf (+) sind, ihm ihr gesamtes väterliches Erbe, namentlich Barschaft, Schulden, Schuldbriefe und Kleinode, als Eigengut verschrieben haben. Der Pfalzgraf übereignet dasselbe an die Juden Samuel zu Sinsheim und Isaak zu Mosbach, Brüder, Guntricht zu Mosbach sowie Benedikt zu Hoffenheim (Hopickeim). Diese mögen das Erbe von Christen wie von Juden einfordern und in Besitz nehmen, wo immer sie es in Erfahrung bringen. Der Pfalzgraf versichert den vier dafür bis Johannistag [24.06.1472] freies Geleit und weist seine Amtleute um Beachtung und Unterstützung in der Sache an. Alle zuvor ergangenen Gebote über das Hab und Gut sollen aufgehoben sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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