Schultheiß Peter gewährt Herrn Heinrich Albich als Zinsmeister der Bruderschaft der vier Frauenklöster in das Erbe zum kleinen Gulfer, an Eppenstein gelegen, und in alle dazugehörigen Unterpfänder für versessene Gült und stellt Termin "off den nehsten dornstag nach sant Jacobs dag [...] dusent vierhondert und ein und dryßig". Zeugen: Henchin Ilbenstadt und Henne Ulner, die Fürsprecher. Am genannten Tag, vor Richter Konrad, erfolgt kein Einspruch.

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