Der Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 218/1 und 281/3] Adam von Eltz [Burg bei Wierschem/Lkr. Mayen-Koblenz] verleiht dem Bader und Ulmer Bürger Andreas ("Endres") Stengle die Badestube genannt Wölfleinsbad in Ulm [abgegangen, Bereich Glöcklerstraße 6] an der Blau bei der Steinernen Brücke [abgegangen, Bereich Glöcklerstraße] zwischen den Häusern des verstorbenen Jakob Langmüller und des Johann Erhard zu Erbrecht. Er muss die Badestube in gutem Zustand halten und der Kommende davon jährlich 7 Gulden und 3 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung, 2 Weihnachtshühner, 1 Fastnachtshuhn und 2 Pfund Pfeffer oder dafür 1 Pfund Heller entrichten. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an der Badestube an geeignete Personen verkaufen, verpfänden oder auf andere Weise belasten dürfen sie es aber nur mit Zustimmung des Hauskomturs. Gelangt die Badestube in andere Hände, dann stehen der Kommende von dem bisherigen Inhaber 3 rheinische Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer 3 rheinische Gulden als Handlohn zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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