Hans Spat(t) und sein Sohn Simon Spat zu Hopfau, die sich gegen Pflicht und Eid ihrer Leibeigenschaft am Bauernaufstand beteiligt hatten, jedoch auf ihr Bitten von den Herren Gangolf und Walter von Hohengeroldseck und Sulz wieder in Gnaden aufgenommen wurden, schwören U. und geloben, ihren Herren ihr Leben lang gehorsam zu sein, schlechte Gesellschaft zu meiden und sich an keinem Aufruhr zu beteiligen. Beide waren am Überfall auf Schlösser, Flecken und Städte, an deren Belagerung und Einnahme beteiligt gewesen; der Sohn hatte außerdem für die Aufrührer die Trommel geschlagen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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