Kaiser Maximilian I. bevollmächtigt die Markgrafen Philipp, Ernst und Bernhard von Baden, an Stelle ihres von Geisteskrankheit befallenen Vaters, des Markgrafen Christoph, die Regierung und Verwaltung der ihnen jeweilig zugewiesenen Länder zu übernehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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