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Was unser gnädigster Herr wegen des Rests an den 1622 von der Landsteuer Seiner Kurfürstlichen Durchlaucht [Johann Georg I. von Sachsen] bewilligten acht und den 1628 bewilligten vier Pfennigen bei der Kammer und Steuer angeordnet, item was wegen Erhöhung der Zölle und Geleite, auch der kleinen Münze erinnert, und Seine Kurfürstliche Durchlaucht bei der Steuer wegen Erstattung etlicher der Kammer zugerechneter Posten gefordert

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Sächsisches Staatsarchiv
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