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Die zwischen dem Schlossprediger Schayer zu Dobrilugk [Doberlug] und dem Superintendenten zu Kirchhain sich ereigneten Differenzen und occasione derselben von dem Konsistorium zu Lübben geführte Beschwerde: dass die Herrschaft Dobrilugk [Doberlug] und die in selbiger befindlichen Geistlichen, so in ecclesiastriis zum Konsistorium zu Lübben gehörig, vor das Konsistorium nach Dresden gezogen werden wollen; item die dem Konsistorium zu Lübben endlicher Zeit währender Vormundschaft überlassene geistliche Inspektion über die Priesterschaft des Amts Dobrilugk [Doberlug], Bd. 1

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Sächsisches Staatsarchiv
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