Joseph Friedrich Fürst zu Hohenzollern, Graf zu Sigmaringen und Veringen, Herr zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerer etc. und Obrister des Schwäbischen Kreises etc., bekundet: Während der Minderjährigkeit seines verstorbenen Vaters Meinrad Karl Anton hatten sich die Untertanen der Herrschaft Haigerloch in verschiedenen Punkten und Artikeln beschwert. Nach dem Regierungsantritt hatte sein Vater eine Regelung getroffen, mit der die Untertanen der Stadt Haigerloch und der 6 Dorfschaften Gruol, Weildorf, Bittelbronn, Trillfingen, Hart und Höfendorf nicht zufrieden waren. Sie hatten sich daher an die höchsten kaiserlichen und Reichsgerichte gewandt. Joseph Friedrich läßt die Streitigkeiten durch dazu ernannte Räte beilegen, während die Untertanen den bei den beiden Reichsgerichten laufenden Prozeß zurückziehen. Die einzelnen Artikel des Vergleichs werden mitgeteilt: 1) Stellvertretender Eid des Oberamtmanns bei Regierungsantritt eines Fst, Stadt und Landschaft bei allen Freiheiten, Privilegien, Herkommen, Stadtbuch, Verträgen und Gewohnheiten zu lassen 2) Freier Zu- und Abzug 3) Bestrafung von Schimpfworten 4) In Malefizfällen dem Stadtgericht zukommende Refektion 5) gerichtliche Strafen 6) Bestrafung von Totschlag 7) Wochenmarkt zu Haigerloch 8) Fleischbeschau 9) Gültigkeit von Privilegien; Frondienste 10) Freier Handel für die Untertanen auf dem Land 11) Beschäftigung fremder Handwerksmeister 12) Bedingungen der Meisterprüfung bei Handwerkern 13) Verbot für Juden, mit neuen, ungebrauchten Waren Handel zu treiben 14) Besteuerung der in der Landschaft liegenden Güter auswärtiger Besitzer 15) Besoldung des städtischen Torwarts beim oberen Tor und des Hochwächters 16) Durch diesen Vergleich außer Kraft gesetzte frühere Vergleiche; Zurückziehung des Prozesses; Gültigkeit anderer Verträge und Privilegien Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Haigerloch und Vogt, Ausschuß und Gemeinden von Gruol, Heiligenzimmern, Weildorf, Bittelbronn, Trillfingen, Hart, Höfendorf und Bietenhausen versprechen, den Vergleich anzunehmen Unterschriften: Aussteller; Timotheus Lantz, Stadtschultheiß; Franz Weygandt, Gericht; Franz Ludwig Mokh, Rat; Franz Fux, Ausschuß; Josef Summer, Ausschuß; Mattheus Wurm, von der Gemeinde; Georg Philipp Frey, Stadt- und Landschaftcassier und Stadtschreiber; Johann Baptist Garb, Amtsbürgermeister; Johann Jakob Egg, Bürgermeister; Hans Pfister, Vogt in Gruol; Hans Belser, Vogt von Heiligenzimmern; Vincenz Reich; Hans Landtherr; Clemens Flaitz; Klaus Flaitz; Andreas Mentzer; Hans Sikhinger; Johannes Sidler; Hans Peter Schertzinger; Hans Martin Kotz; Balthas Schrenkh [?]; Andres Eberhardt; Hans Jörg Kotz; Marte Haid; Hans Gaisle; Johannes Bisinger; Hans Raible, Vogt in Weildorf; Lorenz Beitter; Jörg Fischer; Jakob Rost, Vogt zu Bittelbronn; Baltes Scheffer; Ulrich Pfister; Michel Hipp, Vogt zu Trillfingen; Jörg Steltzer; Klaus Steltzer; Stoffel Bokh [?]; Marx Hinnle; Michel Hebrankh, Vogt zu Hart; Hans Bieger; Jakob Bieger; Michel Sauter; Konrad Lenhardt; Egidi Kreß, Vogt in Höfendorf; Hans Beiter; Sebastian Beiter; Johannes Bieger, Wirt; Johannes Beiter, Vogt in Bietenhausen; Sebastian Beiter; Hubertus Christ

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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