Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen die Ulmer Bürgerin Maria Katharina geborene Schäfer, Witwe des Eisenhammerschmieds [abgegangenes Eisenhammerwerk, Bereich Blumenscheinweg] Hieronimus Friedrich Woydt, als Braut und der Ulmer Bürger und Huf- und Waffenschmied Johann Michael Sebald als Bräutigam. Begleitet werden sie von dem Zucht- und Arbeitshausinspektor Christian Ruß und dem Oberbleicher [abgegangene Obere Bleicherwalk, Bereich westliche Blauinsel, Jugendhaus] Johann Martin Kienlen als Pfleger der Braut und ihrer vier Kinder aus erster Ehe Magdalena, Johann Martin, Anna Ursula und Hieronimus Friedrich sowie dem Veterinär Georg Friedrich Sebald als Beistand des Bräutigams. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 11. Mai 1801 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 673] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder der Braut noch minderjährig sind und daher unter der Pflegschaft des Rats stehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts abgeschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Kinder der Braut aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.