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Das Kloster Allerheiligen vergleicht sich mit den Beamten des Landgerichts Achern dahin, dass das Kloster von seinen in dem Gericht Achern gelegenen Häusern und Gütern, sowohl von denen, die es von dem Erzmeister Michel Rimmeli ererbt, als von denen, die es erkauft habe, in Zukunft jährlich 3 Reichstaler oder 4 Gulden 5 Schilling zur Bede und Schatzung zahlen solle, so lange das Gericht so dünn bevölkert sei. Nimmt die Bevölkerung wieder zu, so soll das Kloster wieder die ihm durch kaiserliche und päpstliche Privilegien zugesicherte Steuerfreiheit genießen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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