Weisthum über die Gerechtsamen des Landgrafen von Hessen an dem Bingenheimer Hofgeding und Zentgericht in der Fuldischen Mark worin auf die Weistümer vom 8. Januar 1434 und 13. Januar 1441 rekuriert wird. Vertreter des Landgrafen Jost Rau von Holtzhausen Statthalter zu Kassel. Der Adel, anfangs vertreten durch Dietherich von Klingelbach, enthält sich des Weisens.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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