Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt mit seinen Räten einen Vertrag zwischen Adam von Randeck einer- und Veit von Weil (Veiten von Weyl) andererseits wegen einiger Streitigkeiten. Veit hatte sich beklagt, dass ihm Adam seine Ehefrau (wybe) und Güter lange Zeit vorgehalten habe. Adam meinte, Veit habe "seinem wyb getrawt sie umb sin willenn zw slahenn", weshalb sie sich eine Zeit lang bei ihm aufgehalten und ihm gedient habe. Richter und Räte verabreden, dass Adam sich Veits Ehefrau und dem Ihren binnen 14 Tagen oder eines Monat entledigen (entslagenn) und ihr den Dienstlohn (lidlon) entrichten soll. Adam hat dies versprochen. Veit hat gegenüber dem Ritter Hans von Sickingen in Gegenwart der Räte Hans Landschad, Ritter und Burggraf zu Alzey, und Philipp Forstmeister von Gelnhausen gelobt, gegen seine Ehefrau oder das Ihre nichts außerhalb des Rechts zu unternehmen. Damit sind Adam und Veit geschlichtet.