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Rechnungen über die Gefälle der Wallfahrtskirche zu Maria Buchen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Rosenbergisches Archiv >> Selekte und Sammlungen >> Rechnungen
1657-1817/18
Wallfahrt und Wallfahrtpflege Maria Buchen: Die Wallfahrtskirche Maria zur Buchen bzw. Maria Buchen liegt an dem bei Steinbach in den Main mündenden Buchenbach, nur wenige Kilometer vom jenseits des Mains gelegenen Lohr entfernt. Sie gehörte bis 1825 und gehört seit 1908 wieder zur Pfarrei Steinfeld. Gnadenbild ist die "Schwarze Madonna" von Maria Buchen, eine Pieta wohl aus der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts. Hauptfest des Wallfahrtsorts ist das Fest Maria Schmerz (Compassio Mariae), das seit 1727 am Freitag nach dem Fastensonntag Judica gefeiert wird (H. Grotefend, Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit). Am 25. August 1430 verlieh der Würzburger Fürstbischof Johann von Brunn (1411-1440) der Kapelle Unserer Lieben Frau zu der Buchen (in loco dicto vulgariter zu der Buchen sita infra limites parochialis ecclesiae in Steinfeld) einen Ablaß. Am 29. Juli 1461 weihte Weihbischof Johannes Hutter, Titularbischof von Nikopolis (1451-1478), die Kapelle der Wallfahrt. Die heutige Wallfahrtskirche wurde am 29. Mai 1701 durch Weihbischof Stephan Weinberger, Titularbischof von Domitiopolis (1667-1703), geweiht. Wenige Jahre später, 1726, erlaubte Fürstbischof Franz von Hutten den Kapuzinern der Ordensprovinz Franken auf ihre Bitten hin, in Maria Buchen ein Hospiz zu gründen und die Wallfahrtsseelsorge zu übernehmen. Am 3. Oktober 1745 wurde dieses Hospiz zum Kloster erhoben (Brückner, Maria Buchen passim). Die auf der Wallfahrt Maria Buchen beruhenden Einkünfte und Ausgaben wurden durch zwei Heiligenpfleger verwaltet, die Pfarrkinder von Steinfeld waren. Im Gegensatz zu den Heiligenpflegern z.B. der bronnbachischen Pfarreien Allersheim (StAWt-R R 58), Reicholzheim (StAWt-R R 59) und Dörlesberg (StAWt-R R 61) wurden die Heiligenpfleger von Maria Buchen nicht für einen bestimmten Zeitraum bestellt. Ihre Amtszeit schwankt vielmehr zwischen fünf und dreißig Jahren. Wie in den bronnbachischen Pfarreien ist jedoch auch in Maria Buchen das Nachrücken des "jüngeren" auf die Stelle des "älteren" Heiligenpflegers üblich. Über ihre Pflegschaft legten die Heiligenpfleger jährlich ein Manual vor, das der Pfarrer von Steinfeld revidierte. Die Vermögensverwaltung der Wallfahrt, vor allem die Verleihung von Kapitalien und der Einzug der Zinsen, oblag einem sog. Wallfahrtspfleger. Bis 1705 versah dieses Amt der jeweilige Keller des Amts Rothenfels. Anschließend wurde die Wallfahrtspflege durch Einwohner von Rothenfels versehen, und zwar durch Männer, die im öffentlichen Dienst standen. Diese Wallfahrtspfleger erstellten aufgrund der Manuale der Heiligenpfleger und aufgrund ihrer eigenen Unterlagen die Jahresrechnung über die Gefälle der Wallfahrtskirche Maria Buchen. Folgt man den Angaben in den Inventaren über das Archiv der Wallfahrtspflege, die sich am Schluß der Rechnungen befinden (vgl. z.B. StAWt R-R 57 Jg. 1770/71), so oblag die Revision der Rechnungen spätestens seit 1628 dem Pfarrer von Steinfeld und dem "Beamten", d.h. dem Rentmeister von Rothenfels. In der vorliegenden Rechnungsserie ist der Rentmeister 1660 und 1687 als Revisor nachzuweisen. Die Rechnungen der Jahre 1679/80-1691/92 wurden, laut Inventar, "von Herrn Registratori unterschriben". Da die Rechnungen des Bestands StAWt R-R 57 bereits ab 1690/91 durch den Fiskal der Geistlichen Regierung in Würzburg revidiert wurden, kann es sich bei diesem "Herrn Registratori" nur um den Registrator der Geistlichen Kanzlei handeln. Die Revision oblag also bis etwa 1690 dem Amt Rothenfels, zu dem Maria Buchen gehörte, und von da an dem Geistlichen Rat bzw. der Geistlichen Regierung in Würzburg. Im 18. Jahrhundert nahm, wie an zahlreichen Beispielen zu sehen ist, der Rezeptor des Geistlichen Rats bzw. der Revisor des Fiskalats die Revision vor. Seine Monita wurden durch den Fiskal überprüft und gegebenenfalls ergänzt. Dessen "Bescheidpunkte" gingen dem Wallfahrtspfleger zur Stellungnahme zu. Abschließend erfolgte die endgültige Resolution durch den Fiskal. Die Revision durch den Weihbischof Johann Bernhard Mayer und den Fiskal ist eine Ausnahme; sie beschränkte sich auf die Jahre 1706 und 1707. - 1751 schrieb die Geistliche Regierung vor, nicht nur die Manuale, sondern auch die Rechnungen und alle Beilagen seien vor der Einsendung nach Würzburg dem Pfarrer von Steinfeld vorzulegen, der Rechnung und Inventar zu unterschreiben habe (StAWt R-R 57 Jg. 1750/51 Monita §7). 1754 wurde ergänzend verordnet, der Pfarrer habe auf dem Frontispiz der Rechnungen zu vermerken, was ihm bei der Revision aufgefallen sei (StAWt R-R 57 Jg. 1753/54 Monita §2). Ende 1802 fiel die Wallfahrt Maria Buchen wie das ganze Amt Rothenfels an das Fürstliche Haus Löwenstein-Wertheim. An der Rechnungsführung änderte sich nichts. Vorgesetzte Behörde war nunmehr die Fürstlich Löwenstein-Wertheimische Regierung in Wertheim. Sie nahm die Wallfahrtspflege Maria Buchen aufs Stärkste für das öffentliche Wohl in Anspruch: 800 fl. mußten gegen Zinsen an die Fürstlich Löwenstein-Wertheimische Hauptkasse geliehen werden, 3.200 fl. an die Fürstlich Löwenstein-Wertheimische Hauptkontributionskasse und 3.800 fl. an die Fürstlich Löwenstein-Wertheimische Kontributionskasse des Amts Rothenfels. 2.000 fl. mußten für die Gründung des Rothenfelser Schulfonds bereitsgestellt werden (vgl. Repertorium StAWt R-R 54 Einleitung), wovon 1.600 fl. Kapitalbriefe 1803 an den Schulfondsadministrator Philipp Marx "extradiert" wurden (StAWt R-R 57 Jg. 1803/04 S. 44). Aufgrund zweier Dekrete vom 11. Juni 1804 und vom 8. April 1805 flossen jährlich 120 fl. an die Oberpolizei- und Industriekommission in Rothenfels, und kleinere Beträge galten der Unterstützung von schlecht besoldeten Schullehrern - eine Aufgabe, die eigentlich der Rothenfelser Schulfonds übernehmen sollte - , von Witwen und Waisen (vgl. Ausgaben Geld auf Befehl und aus Gnaden). Die linksmainische Seite des Amts Rothenfels und damit das Kloster Maria Buchen fiel 1806 an das Großherzogtum Baden, das es am 10. November 1807 der Landvogtei Wertheim unterstellte (Generalausschreiben über die Einteilung des Großherzogtums Baden in Bezirke, Nachtrag. In: Regierungsblatt des Großherzogtums Baden 1807 S. 283). Das Organisationsreskript vom 26. November 1809 ordnete es dem Main- und Tauer-Kreis zu (Großherzoglich-Badisches Regierungsblatt 1809 S. 414). Geistliche Stiftungen und milde Fonds, die "sich nicht bloß auf einzelne Kirchspiele und Pfarreyen, sondern auf grössere Districte erstrecken", unterstanden nach diesem Organisationsedikt unmittelbar dem Kreisdirektorium. Die Rechnungen solcher Fonds waren an das jeweilige Kirchliche Departement des Ministeriums des Innern einzusenden (ebd. S. 442 f). Dieses Departement, im Fall Maria Buchen das katholische Kirchliche Departement, hatte die Zentralleitung aller den Katholiken zustehenden Fonds inne, welche zu kirchlichen oder den öffentlichen Unterricht betreffenden Zwecken bestimmt waren (ebd. S. 476). Die Ausführungsverordnung über die künftige Verwaltung der kirchlichen und milden Fonds erging am 21. April 1810 (ebd. S. 127 ff.). Damit war der Nachfolgebehörde der ehemaligen Fürstlich Löwenstein-Wertheimischen Regierung, der Fürstlich und Gräflich Löwenstein-Wertheimischen Gemeinschaftlichen Justizkanzlei in Wertheim, die Verfügung über die Wallfahrtskirche Maria Buchen entzogen. 1819 fiel das badische Amt Steinfeld, wie der linksmainische Teil des ehemaligen Amts Rothenfels seit 1813 hieß, an das Königreich Bayern, das es am 31. Oktober 1819 dem Herrschaftsgericht Rothenfels eingliederte (Wilhelm Störmer: Marktheidenfeld. München 1962 = Historischer Atlas von Bayern Teil Franken Reihe I Heft 10, S. 157). Damit unterstand Maria Buchen wieder löwenstein-wertheimischen Patrimonialbehörden, dem Herrschaftsgericht Rothenfels und, als übergeordneter Behörde, der Fürstlich Löwenstein-Wertheimischen Gemeinschaftlichen Justizkanzlei Kreuzwertheim. Inzwischen hatte das Königreich Bayern jedoch die Verwaltung "des Vermögens der Stiftungen des Kultus, der Schule und der Wohlthätigkeit" neu geregelt (Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1817 Sp. 153 ff). Die Verwaltung derartiger Stiftungen ablag nunmehr den Stadtmagistraten, in Ruralgemeinden den für die Stiftungen zu errichtenden Lokalverwaltungen. Der Gemeinschaftlichen Justizkanzlei Kreuzwertheim blieb deshalb lediglich die Revision der durch das katholische Kirchliche Departement in Karlsruhe noch nicht revidierten Rechnungen von 1816/17-1817/18. Durch Verfügung vom 21. Juni 1822 bzw. vom 17. Juli 1822 übertrug sie diese Aufgabe dem Revisorat der Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergischen Domänenkanzlei (StAWt R-R 57 Jg. 1816/17 und 1817/18 Revisionsbemerkungen).
Der Rechnungsbestand R-R 57: Die Reinschrift der Rechnungen wurde stets doppelt gefertigt (zwei Exemplare sind vorhanden für die Jahrgänge 1697/98 und 1698/99). Die Rechnungen enthalten die Einnahmen und Ausgaben an Geld und Wachs, umfangreiche "Beweise" (Nachweis der Ausstände) und die Inventare der Wallfahrtskirche und der Wallfahrtspflege Maria Buchen. Die Inventare setzen nach 1691/92 aus. 1718 wurde verfügt, es sei wieder ein Inventar über die Mobilien und die Bücher zu erstellen und der Rechnung beizufügen (StAWt R-R 57 Jg. 1717/18 Bescheidpunkt 3). Ab 1791 schenkte sich der Wallfahrtspfleger Johann Michael Brust das Inventar, da ein eigener Inventarband geführt wurde (Nota am Schluß der Rechnungen), mußte es aber seit 1808/09 wieder in die Rechnung aufnehmen. Das älteste Manual der Serie StAWt R-R 57 liegt der Rechnung 1692/93 bei. 1716/17 bis 1801/02 bilden die Manuale die Nr. 1 der Rechnungsbeilagen. Von den Diarien, die sicher erst in löwensteinischer oder gar erst in badischer Zeit geführt wurden, liegt lediglich das des Jahres 1811/12 vor. Numerierte Beilagen erwähnt schon die Baurechnung des Wohnhauses bei Maria Buchen von 1660. Eine erste nicht numerierte Beilage enthält die Rechnung 1690/91. Ab 1693/94 sind dann numerierte Rechnungsbeilagen vorhanden (mit Lücken). Wo eine Beilage zwei Nummern trägt, bezieht sich die eine auf das Manual, die andere auf die Rechnungsreinschrift. Die Angaben im vorliegenden Repertorium lassen die Manualnummer unberücksichtigt. In den Beilagen befinden sich z.T. die Genehmigungen der Geistlichen Regierung in Würzburg zur Verleihung von Kapitalien. Die Obligationen selbst sind zwar als Beilagen aufgeführt (meist Nr. 2 ff). Da sie aber nach der Abzahlung der Schuld zurückgegeben wurden, fehlen sie durchweg. 1753 forderte die Geistliche Regierung, die Rechnungsbeilagen seien künftig gebunden einzusenden (StAWt R-R 57 Jg. 1752/53 Bescheidpunkt §3). Schon der Wallfahrtspfleger Johann Sebastian Bessinger (1771/72 ff.) vernachlässigt diese Pflicht wieder. Mit der löwensteinischen Zeit brechen die Beilagen dann ganz ab. Sie setzen erst 1811/12 wieder ein, wo sie wiederum als Bände formiert sind. Neben den numerierten Rechnungsbeilagen befinden sich in den Rechnungsbänden in der Regel zwei nicht numerierte Beilagen: 1) der "Läufer" oder "summarische Extrakt", 2) die Konzepte der Monita. Rechnungstermin war bis 1811 durchgehend Cathedra Petri (22. Februar), ab 1812 der 23. April (Georgii). Das Präsentatum wurde seit 1751 auf den Rechnungen angebracht, jedoch nicht regelmäßig. Seit 1761 findet es sich vereinzelt auch auf den Beilagen. Aufgrund der Provenienzvermerke ist einwandfrei zu belegen, daß die Exemplare bis 1802/03 jener Serie zugehören, die bei der Revisionsbehörde, also beim Geistlichen Rat bzw. der Geistlichen Regierung in Würzburg verwahrt wurden ("pro consilio ecclestiastico", pro fiscalatu"). Für die Rechnungen der löwensteinischen Zeit gilt dasselbe ("Regierungsexemplar"). Ab 1808/09 findet sich der Vermerk: "ad acta des Kreisdirect(oriums Wertheim)". Auf diese Behörde weist auch eine Tagebuchnummer hin, welche sich auf der Rechnung 1813/14 befindet. Die Jahrgänge 1815/16 und 1817/18 waren ursprünglich für den Wallfahrtspfleger bestimmt, kamen jedoch in die Registratur des Kreisdirektoriums. Sieht man einmal von der oben erwähnten Tagebuchnummer ab, die wohl dem Kreisdirektorium zuzuweisen ist, so lassen sich drei Signaturschichten unterscheiden. 1) Abgekürzte Jahreszahlen und das Wort "mit" verweisen auf eine Bündelung der Rechnungen. "28 mit" auf der Rechnung von 1742/43 bedeutet also, daß die Jahrgänge 1728/29 - 1742/43 in einem Bündel zusammengefaßt waren. Diese Angaben finden sich zwischen 1742/43 und 1772/73. Sie dürften die ältesten "Signaturen" sein. 2) Ebenfalls auf eine Bündelung verweisen die Buchstaben "Lit. C" (1774/75) und "Lit. D" (1802/03). Die Rechnungen lagen von unten nach oben, der jeweils jüngste Jahrgang eines Bündels wurde signiert. Die Jahreszahl 1802/03 läßt vermuten, daß diese Signaturen anläßlich der Extradition der Rechnungen von Würzburg angebracht wurden. 3) die Signatur "518" auf der ältesten Rechnung bzw. "ad No. 518" auf sechs weiteres Rechnungen(die letzte: 1792/93) dürfte sich auf eine Tagebuchnummer beziehen. Im Gegensatz zu den Signaturen "Lit. C" und "Lit. D" liefen die Rechnungen hier jedoch von oben nach unten; es wurde also der jeweils älteste Jahrgang eines Bündels signiert. Das vorletzte Bündel umfaßt elf Rechnungsjahrgänge (1781/82 - 1791/92). war das letzte ebenso groß, kommt man wiederum auf das Jahr 1802/03. Bereits im Generalprotokoll der Fürstlich Löwenstein-Wertheimischen Regierung von 1803 findet sich unter Nr. 518 vom 14. Februar 1803 der Eintrag: "Wurde vorgetragen: Fürst(liche) Reg(ierun)g habe noch gar keine Känntniß von der Beschaffenheit der in dem Amte Bronnbach befindlichen Kirchenfonds u. andern milden Stiftungen. Res(olutum): dem Amt Bronnbach aufzugeben, daß es einberichten solle a.) was für milde Stiftungen in dem Amte existiren, b.) wie die gegenwärtige Administratores heißen, c.) wer die Rechnungen bisher abgehöret habe, d.) welches die Rechnungstermine seyen?" Unter Nr. 519 befindet sich ein Schreiben desselben Inhalts an das Amt Rothenfels. Der Registrator der Regierung hat vermutlich in Nr. 519 lediglich auf das Schreiben Nr. 518 verwiesenund dieses abschriftlich beigelegt. Auf die Nummer dieses in Abschrift beiliegenden Dekrets bezog sich dann das Amt Rothenfels bei seinem Bericht. Über die zweite Rechnungsserie, die bei den Wallfahrtspflegern verwahrt wurde (und die deshalb auch nicht in das Archiv des Kapuzinerklosters Maria Buchen gelangte), ist man bis ins 19. Jahrhundert durch die Inventare am Schluß der Rechnungen gut unterrichtet. Im Inventar 1770/71 heißt es, auf den bericht des Wallfahrtspflegers hin habe die Geistliche Regierung 1755 befohlen, vom Amt Rothenfels die dort verwahrten Archivalien der Wallfahrtspflege Maria Buchen herauszufordern (die Rothenfelser Amtskeller waren bis 1705/06 Wallfahrtspfleger; vgl. auch StAWt-R R 57 1755/56!). Es lagen damals folgende Rechnungen vor: Halbbrüchige Rechnungen der Jahrgänge 1628/29 - 1666/67 ohne Einband ("Decke"), wovon elf Jahrgänge fehlten. Die Jahrgänge 1679/80 - 1691/92 mit weichem oder steifen Einband, wovon der Jahrgang 1687 fehlte. Die Rechnungen der Jahrgänge 1692/93 - 1695/96 und 1699/1700 in folio. 49 Rechnungen des Wallfahrtspflegers Andreas Leymeister von 1701/02 - 1749/50. 20 Rechnungen des damaligen Pflegers Sebastian Schuhman von 1750/51 - 1769/70. Und schließlich: etliche Manuale aus den 1680er Jahren. Über den Verbleib dieser bei den Wallfahrtspflegern aufbewahrten Rechnungen ist nichts bekannt. Sie dürften am ehesten in Rothenfels oder in Steinbach zu suchen sein. Über die Geschichte des Bestands StAWt R-R 57 seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts liegen keine Erkenntnisse vor. Als Rechnungsbestand 57 wird er erstmals im Repertorium der Rechnungen und Rechnungsurkunden des Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergischen Archivs (2. Hälfte 19. Jahrhundert) erwähnt. Als Lagerort ist dort der obere Archivsaal (im Ostflügel der Wertheimer Hofhaltung) angegeben. Später gelangte der Bestand in das Zimmer hinter der Revision im selben Gebäude. Bei der Übernahme des Archivs durch das Land Baden-Württemberg befand er sich wieder im 2. Obergeschoß des Ostflügels. Im März 1984 wurde der Bestand durch die Werkstudentin Doris Kuhn und den Unterzeichnenden geordnet und verzeichnet. Verluste gegenüber dem 19. Jahrhundert waren nicht festzustellen. Aus konservatorischen Gründen wurden die Rechnungsbeilagen, die sich z.T. noch in den Rechnungsbänden befanden, durch den Archivangestellten Manfred Sziele getrennt verpackt. Die Verpackung der Bände in blauen Schürzen, die auf Erna Gerlach (Ende der 1960er Jahre) zurückgeht, wurde beibehalten. Die Reinschrift des Repertoriums besorgte die Angestellte Liselotte Goldschmitt. Der Bestand StAWt R-R 57 Rechnungen über die Gefälle der Wallfahrtskirche zu Maria Buchen umfaßt nunmehr ca. 2,5 lfd.m in 244 Einheiten. Wertheim, April 1984 gez. Hofmann
Maria Buchener Wallfahrtspfleger: 1679/80 - 1691/92
Johann Keeß, Keller in Rothenfels
1692/93 - 1697/98
Johann Michael Kapffer, Keller in Rothenfels
1698/99 - 1699/1700
Johann Haan, Keller in Rothenfels
1700/01 - 1701/02
Johann Andreas Braun, Keller in Rothenfels
1702/03 - 1705/06
Georg Joseph Fischer, Keller in Rothenfels
1706/07 - 1749/50
Andreas Leymeister
1750/51 - 1770/71
Sebastian Schuhman, Lehenschreiber in Rothenfels
1771/72 - 1790
Johann Sebastian Bessinger, Oberakzisor in Rothenfels
1791 - 1817/18
Johann Michael Brust, Schullehrer in Rothenfels, bis 1794 Interimsadministrator
Quellen:
StAWt R-R 57
StAWt R-R 76
Maria Buchener Heiligenpfleger: 1690/91
Georg Scheiner und Hans Ludwig
1692/93 - 1695/96
Hans Ludwig und Hans Scheiner
1698/99
Hans Ludwig und Michael Hermann
1705/06 - 1713/14
Michael Hermann und Hans Jörg Handel
1714/15 - 1717/18
Hans Jörg Handel und Hans Michael Seuferth
1718/19 - 1731/32
Hans Michael Seuferth und Andreas Handel
1732/33 - 1734/35
Andrwas Handel und Hans Balthasar Scheiner
1735/36 - 1763/64
Hans Balthasar Scheiner und Michael Schumann
1764/65 - 1766/67
Hans Franz Scheiner und Heinrich Scheiner
1767/68 - 1792/93
Hans Franz Scheiner und Hans Jörg Scheiner
1793/94 - 1794/95
Hans Jörg Scheiner und Georg Adam Ludwig
1795/96 - 1801/02
Jörg Adam Ludwig und Jörg Scheiner
1802/03 - 1810/11
[Jörg Adam Ludwig und ?]
1811/12 - 1817/18
Jörg Adam Ludwig und Nikolaus Klüpfel
Quellen:
StAWt R-R 57 Manuale und Rechnungsbeilagen
Steinfelder Pfarrer: 1692/93 - 1711/12
Johann Bartholomäus Röder
1712/13 - 1755/56
Johann Kaspar Höpffner
1756/57 - 1767/68
Johann Michael Barthel
1768/69 - +1810
Johann Georg Bauch
1810/11 - 1817/18
Bachmann
Quellen:
StAWt R-R 57
Großherzoglich-Badisches Regierungsblatt 1810 S. 334 und 365
Abkürzungen: Beil. = Beilage
desgl. = desgleichen
fl. = Gulden
fol. = Blatt
Gde = Gemeinde
halbbr. = halbbrüchig
lfd.m = laufende Meter
Lit. = Littera
Lkr. = Landkreis
N., No. = Nummer
Ortst. = Ortsteil
Präs. = Präsentatum
Prov. = Provenienz
Rev. = Revision
RSig. = Registratursignatur
StAWt R = Staatsarchiv Wertheim Abt. Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergisches Archiv
Bestand
Literatur:
Die Kunstdenkmäler von Unterfranken und Aschaffenburg. Heft IX: Bezirksamt Lohr. Bearb. von Adolf Feulner. München 1914 (= Die Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern Bd. 3) S. 51 ff.
Maria Buchen. Eine fränkische Wallfahrt. Hrsg. von Wolfgang Brückner unter Mitarb. von Christoph Daxelmüller u.a. Würzburg 1979.
N[ikolaus] Reininger, Die Weihbischöfe von Würzburg. In: Archiv des historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg 18, 1865, S. 1-428.
Josef Schott, Der Landkreis Lohr a.Main und seine Gemeinden: Aus der Geschichte des Landkreises Lohr anläßlich seines 100jährigen Bestehens am 1. Juli 1962. Lohr a. Main 1964, S. 117 ff.
Wegen zweier Episoden, die das Verhältnis der Patronatsherrschaft zum Kloster Maria Buchen im 20. Jahrhundert kennzeichnen, sei hingewiesen auf: Katrine von Hutten, Im Luftschloß meines Vaters: Erzählung. Zürich 1983.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.