Kuno, Junggraf zu Manderscheid, Graf zu Blankenheim, Herr zu Kastelburg und Gerhardstein, teilt Herrn Johann von Kettig, gen. von Rynschem, Ritter, wegen der Rechte, die die Vorfahren des Ausstellers, die Grafen zu Blankenheim, erblich und rechtmäßig zu Seinsfeld besaßen, mit, daß er diese an seinen Getreuen Johann von Lontzen, gen. Roben, und dessen Erben gemäß darüber errichteter Urkunden erblich übertragen hat, und fordert den Empfänger des Schreibens auf, dem neuen Eigentümer die selben Rechte in Seinsfeld einzuräumen, wie sie bisher der Aussteller hatte und die der Empfänger kennt. Sr.: Ausst. Ausf. Pap.- Besieglung nur vorbereitet - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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