Notar Johannes Brandis, Laie des Konstanzer Bistums, beurkundet eine vor dem Gericht Ailingen eingelegte Protestation. Das Gericht ist versammelt im Wirtshaus unter Vorsitz des Ammanns Hans Zink in Gegenwart des Schreibers Jörg Zeilhofer ("Zylhofer") und des Waibels Ulrich Lantz als Anwälten des Landvogts [von Schwaben] Graf Johann von Sonnenberg. Jörg Ferg, Stadtschreiber von Ravensburg, protestiert namens seiner Herren und Hans Humpis d.J. dagegen, daß das Gericht Cristan Sutor in Weingarten oder Altdorf gefangennehmen ließ wegen eines in "Wyler an der Brugg" (=Weiler, Meckenbeuren?) begangenen Frevels. Da der Tatort im Niedergericht Brochenzell, einem Lehen der Humpis, lag, soll das dem Täter abgenommene Stellungsgelöbnis wieder aufgehoben werden. Andernfalls soll die Sache an den König als Lehenherrn gelangen, der über die Gerichtszuständigkeit ("lütrung der gericht") entscheiden soll. Die Anwälte des Landvogts erwidern, in Weiler an der Brugg habe der Landvogt bisher schon Hoch- und Niedergericht ausgeübt, so daß sie dabei bleiben wollen.
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Notar Johannes Brandis, Laie des Konstanzer Bistums, beurkundet eine vor dem Gericht Ailingen eingelegte Protestation. Das Gericht ist versammelt im Wirtshaus unter Vorsitz des Ammanns Hans Zink in Gegenwart des Schreibers Jörg Zeilhofer ("Zylhofer") und des Waibels Ulrich Lantz als Anwälten des Landvogts [von Schwaben] Graf Johann von Sonnenberg. Jörg Ferg, Stadtschreiber von Ravensburg, protestiert namens seiner Herren und Hans Humpis d.J. dagegen, daß das Gericht Cristan Sutor in Weingarten oder Altdorf gefangennehmen ließ wegen eines in "Wyler an der Brugg" (=Weiler, Meckenbeuren?) begangenen Frevels. Da der Tatort im Niedergericht Brochenzell, einem Lehen der Humpis, lag, soll das dem Täter abgenommene Stellungsgelöbnis wieder aufgehoben werden. Andernfalls soll die Sache an den König als Lehenherrn gelangen, der über die Gerichtszuständigkeit ("lütrung der gericht") entscheiden soll. Die Anwälte des Landvogts erwidern, in Weiler an der Brugg habe der Landvogt bisher schon Hoch- und Niedergericht ausgeübt, so daß sie dabei bleiben wollen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 630
fasc. 009 n. 01
05632
B 522 II U 0540
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1494 September 4 (am donstag des vierden tags im ersten herpstmonot)
32,6 x 38,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig
Aussteller: Notar Johannes Brandis, Laie des Konstanzer Bistums
Empfänger: Jörg Ferg, Stadtschreiber von Ravensburg
Zeugen: Peter Neithart ("Nythart"), Priester von Haslach, Jörg Rusch von Buchhorn, Hans Kindermacher, Wirt, Melchior Träger, Hans Haug und andere Umständer
Überlieferungsart: Ausfertigung
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Signet des Ausstellers
Aussteller: Notar Johannes Brandis, Laie des Konstanzer Bistums
Empfänger: Jörg Ferg, Stadtschreiber von Ravensburg
Zeugen: Peter Neithart ("Nythart"), Priester von Haslach, Jörg Rusch von Buchhorn, Hans Kindermacher, Wirt, Melchior Träger, Hans Haug und andere Umständer
Überlieferungsart: Ausfertigung
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Signet des Ausstellers
Brandis, Johann, Notar
Ferg, Jörg, Stadtschreiber
Haug, Hans
Humpis, Hans d. J.
Kindermacher, Hans
Lantz, Ulrich, Waibel
Neithart, Peter; Priester
Nythart, Peter; Priester
Rusch, Jörg
Sonnenberg, Johann von; Graf, Landvogt
Sutor, Cristan
Träger, Melchior; Amtmann
Zeilhofer, Jörg, Landschreiber
Zink, Hans, Ammann
Zylhofer, Jörg
Ailingen : Friedrichshafen FN; Gericht
Altdorf = Weingarten RV
Brochenzell : Meckenbeuren FN; Herrschaft
Buchhorn = Friedrichshafen FN; Einwohner
Haslach : Schomburg, Wangen im Allgäu RV; Kaplan
Ravensburg RV; Stadtschreiber
Schwaben, Landvogtei; Landvogt
Schwaben, Landvogtei; Landwaibel
Schwaben, Landvogtei; Schreiber
Weiler : Meckenbeuren FN (?)
Weingarten RV
Wyler an der Brugg = Weiler : Meckenbeuren FN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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