Notar Johannes Brandis, Laie des Konstanzer Bistums, beurkundet eine vor dem Gericht Ailingen eingelegte Protestation. Das Gericht ist versammelt im Wirtshaus unter Vorsitz des Ammanns Hans Zink in Gegenwart des Schreibers Jörg Zeilhofer ("Zylhofer") und des Waibels Ulrich Lantz als Anwälten des Landvogts [von Schwaben] Graf Johann von Sonnenberg. Jörg Ferg, Stadtschreiber von Ravensburg, protestiert namens seiner Herren und Hans Humpis d.J. dagegen, daß das Gericht Cristan Sutor in Weingarten oder Altdorf gefangennehmen ließ wegen eines in "Wyler an der Brugg" (=Weiler, Meckenbeuren?) begangenen Frevels. Da der Tatort im Niedergericht Brochenzell, einem Lehen der Humpis, lag, soll das dem Täter abgenommene Stellungsgelöbnis wieder aufgehoben werden. Andernfalls soll die Sache an den König als Lehenherrn gelangen, der über die Gerichtszuständigkeit ("lütrung der gericht") entscheiden soll. Die Anwälte des Landvogts erwidern, in Weiler an der Brugg habe der Landvogt bisher schon Hoch- und Niedergericht ausgeübt, so daß sie dabei bleiben wollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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