Betr. Westliche Presseerzeugnisse
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BArch DH 2/257
4926/XIII
BArch DH 2 Bauakademie der DDR
Bauakademie der DDR >> DH 2 Bauakademie der DDR.- Abgabeverzeichnis und vorläufige Kartei >> Institut für Industriebau (IfI), Institut für konstruktiven Ingenieurbau (IkI), Sächsisches Bauinstitut Dresden >> Sekretariat des Direktors
ohne Datum [1950 - 1990]
Enthält u.a.:
Auf der Grundlage der Anweisung des Präsidenten der Deutschen Bauakademie vom 24. Okt. 1961 wird in Bezug auf die Arbeit mit westlichen Presseerzeugnissen folgendes angeordnet;
Westliche Presseerzeugnisse (Fachzeitschriften und Fachzeitungen) werden aus der Bibliothek des Instituts für Industrie- und Ingenieurbau ab sofort an Außenstehende nicht mehr ausgeliehen. Desgleichen werden auch keine Mikrofilme, Fotokopien, Abschriften oder Vervielfältigungen an Außenstehende abgegeben;
Westliche Presseerzeugnisse (Fachzeitschriften und Fachzeitungen) werden ab sofort innerhalb des Instituts, nicht mehr in Umlauf gegeben. Die in der Postzeitungsliste enthaltenen Fachzeitschriften;
Bautechnik;
Beton- und Stahlbetonbau;
Bauingenieur;
Stahlbau;
Metall werden im Bibliotheksraum (Zimmer Nr. 1) zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Einsichtnahme ist nur wissenschaftlich-technischen Mitarbeitern des Instituts gestattet. Diese Zeitschriften können, sofern für bestimmte Arbeiten die Notwendigkeit dazu vorliegt, von den wissenschaftlich-technischen Mitarbeitern auch ausgeliehen werden;
Alle übrigen westlichen Fachzeitschriften und Fachzeitungen sind unter Verschluß zu halten. Sie können von den Kollegen, die Berechtigung dazu erhalten haben, zur Einsichtnahme im Bibliotheksraum angefordert und, sofern dazu für bestimmte Arbeiten die Notwendigkeit vorliegt, ausgeliehen werden;
Westzeitschriften oder Westzeitungen werden nur für den dienstlichen persönlichen Gebrauch ausgeliehen. Die Weitergabe oder Weiterverleihung dieser Zeitschriften, die Anfertigung von unkontrollierbaren Abschriften und dergleichen ist untersagt;
Ausgeliehene Westzeitschriften und Westzeitungen müssen in den Institutsräumen verbleiben. Sie sind, wie alles übrige Material, nach Arbeitsschluß sicher aufzubewahren;
Sofern als Arbeitsmaterial bestimmte Dokumentationen oder Artikel ständig benötigt werden, kann bei der Leitung des Instituts die Herstellung von Fotokopien beantragt werden, die den betreffenden Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Bei der Anforderung ist die notwendige Anzahl und der Verwendungszweck anzugeben
Auf der Grundlage der Anweisung des Präsidenten der Deutschen Bauakademie vom 24. Okt. 1961 wird in Bezug auf die Arbeit mit westlichen Presseerzeugnissen folgendes angeordnet;
Westliche Presseerzeugnisse (Fachzeitschriften und Fachzeitungen) werden aus der Bibliothek des Instituts für Industrie- und Ingenieurbau ab sofort an Außenstehende nicht mehr ausgeliehen. Desgleichen werden auch keine Mikrofilme, Fotokopien, Abschriften oder Vervielfältigungen an Außenstehende abgegeben;
Westliche Presseerzeugnisse (Fachzeitschriften und Fachzeitungen) werden ab sofort innerhalb des Instituts, nicht mehr in Umlauf gegeben. Die in der Postzeitungsliste enthaltenen Fachzeitschriften;
Bautechnik;
Beton- und Stahlbetonbau;
Bauingenieur;
Stahlbau;
Metall werden im Bibliotheksraum (Zimmer Nr. 1) zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Einsichtnahme ist nur wissenschaftlich-technischen Mitarbeitern des Instituts gestattet. Diese Zeitschriften können, sofern für bestimmte Arbeiten die Notwendigkeit dazu vorliegt, von den wissenschaftlich-technischen Mitarbeitern auch ausgeliehen werden;
Alle übrigen westlichen Fachzeitschriften und Fachzeitungen sind unter Verschluß zu halten. Sie können von den Kollegen, die Berechtigung dazu erhalten haben, zur Einsichtnahme im Bibliotheksraum angefordert und, sofern dazu für bestimmte Arbeiten die Notwendigkeit vorliegt, ausgeliehen werden;
Westzeitschriften oder Westzeitungen werden nur für den dienstlichen persönlichen Gebrauch ausgeliehen. Die Weitergabe oder Weiterverleihung dieser Zeitschriften, die Anfertigung von unkontrollierbaren Abschriften und dergleichen ist untersagt;
Ausgeliehene Westzeitschriften und Westzeitungen müssen in den Institutsräumen verbleiben. Sie sind, wie alles übrige Material, nach Arbeitsschluß sicher aufzubewahren;
Sofern als Arbeitsmaterial bestimmte Dokumentationen oder Artikel ständig benötigt werden, kann bei der Leitung des Instituts die Herstellung von Fotokopien beantragt werden, die den betreffenden Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Bei der Anforderung ist die notwendige Anzahl und der Verwendungszweck anzugeben
Bauakademie der DDR, 1972-1990
Aktenführende Organisationseinheit: Institut für Industrie- und Ingenieurbau
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:49 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
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- Bauwesen (Tektonik)
- Bauakademie der DDR (Bestand)
- DH 2 Bauakademie der DDR.- Abgabeverzeichnis und vorläufige Kartei (Gliederung)
- Institut für Industriebau (IfI), Institut für konstruktiven Ingenieurbau (IkI), Sächsisches Bauinstitut Dresden (Gliederung)
- Sekretariat des Direktors (Gliederung)