König Wilhelm von Württemberg bekundet, dass er, nachdem Freiherr Friedrich Karl Gustav Casimir von Gemmingen-Hornberg-Bürg am 16. Dezember 1841 ohne lehnsfähige Leibeserben verstorben ist, den Freiherrn Sigmund von Gemmingen zu Treschklingen und Ludwig von Gemmingen zu Michelfeld ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach bei Neuenstadt am Kocher zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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