Ritter Philipp Jakob, Philipp zu Bischofsheim und Philipp der Mittlere von Helmstatt zu Durcastel bestimmen die Versorgung von Anna Geisela, Witwe des am 6. Februar 1545 verstorbenen Johann von Helmstatt, +Johanns Sohn, und ihrer Kinder Johann Philipp und Margarete Elisabeth. Da die Witwe bereits mit ihren Kindern zu ihrem Vater Philipp von Helmstatt gezogen ist, wird er ihr einen Amtmann für ihr Interesse beigeben; außer den Ausstellern soll auch Bechtold von Flersheim als Verwandter zur Vormundschaft gebeten werden. Die Handhabung von Widdum, Aktiv- und Passivschulden und Gefällen aus Johanns Erbe im Kraichgau, in Handschuhsheim und in Durcastel wird detailliert festgelegt. Unterschrift: Aussteller