Religionsunterricht etc. in der Grundschule, in den staatlichen Aufbauschulen, in Berufsschulen, Höheren Schulen, weltlichen Schulen.
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1OB 002 Konsistorium der Rheinprovinz, 964
1OB 002 Konsistorium der Rheinprovinz Konsistorium der Rheinprovinz
Konsistorium der Rheinprovinz >> B II Religionsunterricht, Bibel- und Missionsgesellschaften, Kirchendisziplin, Schulen >> B II b Spezialia
1921-1929
Enthält: "Richtlinien zur Aufstellung von Lehrplänen für die Grundschule." (4 S.) o.D; "Werbemonat für die evangelische Schule" (9 S.), Januar Februar 1922; Richtlinien über den kirchlichen Unterricht in der Grundschule, Resolution der Kreissynode Düsseldorf, 3. Februar 1922; "Merkblatt betr. die religiöse Kindererziehung nach dem Reichsgesetz vom 15. Juli 1921"; "Die Grundsätze über die religiöse Kindererziehung" (Heft, 19 S.); "Kundgebung des zweiten Deutschen Ev. Kirchentages über die Stellung der evangelischen Kirche zur Schule." (1 1/2 S.), 31. März 1922; "Plan für den Religionsunterricht in der Grundschule" (9 S.), o.D.; Heft: "Das Religionslehrer-Seminar in Leipzig." Aufbau und Ziele, dargestellt von Professor Lic. Gerhard Kittel (32 S.); "Richtlinien zur Aufstellung von Lehrplänen für die vier oberen Jahrgänge der Volksschule, Ev. Religionsunterricht", o.D. und 27. November 1922, "Richtlinien für die Genehmigung von Lehrplänen (1 1/2 S.), o.D.; "Entwurf eines Lehrplans...... von Seminardirektor Rosinsky in Schweidnitz (7 1/4 S.); "Stundenverteilung für die Grundschule." (Preuß. Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Berlin), 18. Januar 1923; "Das Reichsschulgesetz", Berlin, 28. Februar 1923; "Merkblatt zur Schulfrage" (im Blick auf Reichstagswahlen), 20. März 1924; "Lehrplan für den Religionsunterricht an ev. Volksschulen in der Rheinprovinz. Die Grundlegung", März 1926; Tagesordnung der Sitzung des prov.kirchlichen Sonderausschusses für Kirche und Schule am 15.03.1926 in Köln, Bericht des Vorsitzenden Dr. Marcks; Bericht von Pfarrer Lohmann über die Mittelschul-Abstimmung in Essen (3 S.), 19. Oktober 1926; Aufstellung: "Übertritte katholischer Volksschullehrer", ohne Datum; Heft: "Lehrplan für den evangelischen Religions-Unterricht in den Volksschulen der Rheinprovinz" (38 S.), 1927
Konsistorium der Evangelischen Kirche im Rheinland
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:09 MEZ
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