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Placidus [von Droste], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine
Nachfolger, dass er allen Untertanen des Klosters in Rothenkirchen
(Rodenkirchen...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1691-1700
1697 Mai 30
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen in unßer statt Fuldt den dreysigsten Maii eintausent sechß hundtert neuntzig sieben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Placidus [von Droste], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er allen Untertanen des Klosters in Rothenkirchen (Rodenkirchen) sowie deren Nachkommen auf deren Bitten hin im selben Ort das Schankrecht (schenkens gerechtigkeitt) verkauft hat. Die Einwohner haben das Recht, in ihrem Ort ein Brau- und Schankhaus (bräu- und schenckhauß) zu errichten oder ein bereits errichtetes Gebäude hierzu umzubauen (aptiren). Sie dürfen dort Wein, Branntwein und Bier ausschenken; die Getränke müssen von guter Qualität (truglich) sein und dürfen zu günstigem Preis nur an die Zehntleute des Klosters im Ort abgegeben werden, nicht jedoch an andere Einheimische und Marktfremde. Die Ausübung der Schanktätigkeit soll unter den begünstigten Einwohnern regelmäßig wechseln. Für den Verkauf des Schankrechts erhält das Kloster 200 Gulden, den Gulden zu je 15 Batzen. Für das Schankgeld wird ein jährlicher Zapfzins (zapfen zinß) in Höhe von 50 Gulden erhoben, der erstmals an Kathedra Petri 1698 [1698 Februar 22] fällig wird und an das Zentgericht des Klosters in Burghaun geliefert werden muss. Das Kloster hat darüber hinaus nach Landesbrauch das Recht, das Lehen gegen einen jährlichen Zins weiterzugeben. Nachdem der genannte Kaufbetrag entrichtet wurde, wird Alexander Kemmeler zum ersten Lehnsträger ernannt. An ihn haben die Einwohner von Rothenkirchen künftig den Zapfzins zu entrichten. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Placidus manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Rentkammer des Klosters Fulda
Urkunde wegen Verschmutzungen teilweise schlecht lesbar.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.