Andreas Kohl. - Bürgermeister und Rat der Städte Brandenburg (Alt- und Neustadt), Berlin, Cölln, Frankfurt, Prenzlau und Ruppin bekennen, daß sie namens aller Mittel-, Uckermärkischen und Ruppinschen Städte von Andreas Kohl, kurfürstlich brandenburgischem Kammergerichtsrat, 700 Taler zu je 24 Silbergroschen geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, halbjähriger Kündigung mit 6% jährlich zu verzinsen und den Zins jeweils zu Quasimodogeniti zu erlegen, wie auch die Gesamtsumme unter dem gleichen Datum zurückzuzahlen. Bei Nichteinhaltung der Termine haften die Städte mit ihren Gütern und Nutzungen für die Summe. 1617, Quasimodogeniti.