Rezeß zwischen dem kaiserlichen Statthalter und den Räten im Herzogtum Württemberg und dem Bistum Straßburg, über die Rückgabe der 1604 durch Bischof Karl von Straßburg an den Herzog Friedrich von Württemberg um 380 000 Gulden verpfändeten Herrschaft Oberkirch an das genannte Bistum ohne Erlegung des Pfandschillings und der verschriebenen Summe.