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Testament der Eheleute Johan Riping und Anna Wimeling vom 13. November 1593, verkündet am 21. Januar 1605, nach dem Tode der Frau.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung, Ehe kinderlos. Vermächtnisse erhalten seitens der Frau: 1. Johan zum Thwent, 2. die Kinder des + Henrich Eilting, 3. die Kinder des Bernt Eilting, des alten, 4. Anna Eilkinck, Witwe Twehaus, 5. Maria zur Widowe, 6. Herman Thwent zu Nienberge, 7. Christine und Katharina Ripinck, 8. die jüngste Tochter des Hinrichman zu Aldenroxel; seitens des Mannes: a. sein Bruder Werner Ripinck, b. Katharina und Christina Ripinck, c. Diederich, Antonius und Mette zu Ripinck, d. Johannes und Bernhard zu Rottendorp. Zeugen: Johan Stromberg und Johan Marckenbecke. Von Rats wegen: Johan Juddevelt. Notar: Sander Lenderman.