König Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen befiehlt dem Oberlausitzer Landvogt Sigismund von Wartenberg auf Tetschen (Decín) und oberster Schenk des Königreichs Böhmen, im Streit zwischen ihm, dem König, und Caspar von Rechenberg auf Klitschdorf um die Görlitzer Heide sich allein auf seine eigenen Rechtskenntnisse und die seiner Beisitzer zu berufen und sich nicht nach dem Magdeburger Stadtrecht richten solle (vnd nicht gein Magdeburg adir In ander frembde recht gesatzet). Sein auf diese Weise gefälltes Urteil soll er bald dem König mitteilen und alle Beteiligten darüber aufklären, dass in dieser Angelegenheit einzig an ihn, den König, apelliert werden dürfe.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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